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I. Die Beleuchtung des bestehenden Tabellenwesens.
Die hohen Regierungen der zollvereinten Staaten Deutschlands
sind unter sich dahin übereingekommen, mit der Volkszählung
im December d. J. die Erhebung solcher Daten zu
verbinden, welche die Aufstellung einer gleichmassigen Gewerbestatistik
des Zollvereins ermöglichen. Was diese Statistik
enthalten und wie ihr Inhalt geordnet sein soll, das ist
durch drei verschiedene Tabellenformulare in den betreffenden
Verhandlungen präcisirt worden, deren Titel folgende sind:
1) Tabelle der Handwerker und der vorherrschend für den
örtlichen Bedarf beschäftigten Gewerbtreibenden und
Künstler.
2) Tabelle der Fabriken und der vorherrschend für den
Grosshandel beschäftigten Gewerbsanstalten, so wie
sämmtlicher Dampfmaschinen und der für gewerbliche
Zwecke arbeitenden mechanischen Kräfte.
3) Tabelle der Handels- und Transportgewerbe, der Gastund
Schankwirthschaften, so wie der Anstalten und Unternehmungen
zum literarischen Verkehr.
Indem genannte Tabellen Nachrichten zu enthalten haben,
welche bisher theils in der in Preussen eingebürgerten Handwerkertabelle,
theils in der Fabrikentabelle einen Platz fanden,
so wird in Folge dessen der Zusammenhang der preussischen
Tabellen zerrissen. Das ist weniger als etwas Beklagenswerthes
hervorzuheben, als vielmehr deshalb, weil mit dem
Falle der äusseren Gleichheit der bisherigen und künftigen
Tabellen kein Grund mehr vorhanden ist, gegen eine etwa
bessere Ueberzeugung und lediglich aus Rücksicht auf die Form
jener Tabellen administrative und wissenschaftliche Principien
erster Ordnung zu opfern, was bislang mehrfach geschehen ist.
Die bis zur letzten bei jeder Volkszählung gewonnenen
Tabellen in Preussen sind bekanntlich folgenden Inhalts:
1) die statistische Tabelle, enthaltend die Nachrichten
von den Gebäuden, der Volkszahl und dem Viehstande;
2) die Uebersicht der verschiedenen Wohnplätze,
gleichzeitig enthaltend eine Uebersicht von den Resultaten
sämmtlicher Immobiliar - Feuerversicherung^ - Anstalten,
ferner die Nachweisung der Zahl der Ein- und Ausgewanderten
und die Controle über die Vermehrung der
Bevölkerung des preussischen Staats ;
3) die Uebersicht der persönlichen und gewerblichen
Verhältnisse der Juden (die Judentabelle);
4) die Gewerbetabelle (Handwerkertabelle), enthaltend
die Nachweise über die mechanischen Künstler und
Handwerker, die Anstalten und Unternehmungen zum
literarischen Verkehr, die Handelsgewerbe, die Schifffahrt,
das Fracht- und Lohnfuhrwesen, die Gast- und
Schankwirthschaft, die Beamten, die Gelehrten und
Künstler, die Rentners und Personen ohne Beruf, die
Almosenempfänger, die ländlichen Erwerbsverhältnisse,
die Handarbeiter und das Gesinde;
5) die Gewerbetabelle der Fabricationsanstalten und
Fabricationsunternehmungen aller Art (Fabrikentabelle).
Schon die Ueberschriften obiger Tabellen lehren, dass sie
mehr ein Conglomérat verschiedener statistischer Nachrichten
sind, als einer systematischen Gruppirung entsprechen, in der
man sich leicht und einfach zurecht finden könnte. Sie stellen
Heterogenes neben- und reissen eng Zusammengehöriges auseinander;
auf der einen Seite enthalten sie Wiederholungen,
auf der anderen vermindern sie ihren Werth durch Auslassungen
sehr wichtiger Gegenstände; sie verursachen durch
ihre innere Einrichtung die wesentlichste Unbequemlichkeit
bei der Aufnahme und dem Gebrauche. Nächstdem ist in
den Tabellen Mehr er es unwissenschaftlich, davon ganz zu
schweigen, dass die Anordnung in mancher Beziehung selbst
unästhetisch ist. Unstreitig verletzt es das Gefühl, die Menschen
und den Viehstand in bunter Reihe aufgeführt zu sehen.
Diese Zerreissung und Neugruppirung der Tabellen, wie
überhaupt viel anderes jetzt zu Bemängelnde, ist zwar Sache
neueren Datums, doch ist es durch Umstände alten Datums
verschuldet. Das erste von Hoffmann im Jahre 1810 entworfene
und von ihm zum ersten Male für dieses Jahr angewandte
Formular war zu umfassend. Es wollte die Zustandsschilderung
des Staats in einer einzigen unstreitig mit grossem
Scharfsinn entworfenen Tabelle erschöpfen. Da es jetzt noch
von Interesse sein dürfte, jenes erste Formular nach allen
seinen Spalten kennen zu lernen, so möge sein Inhalt, wie
lang er auch sei, hier eine Stelle finden.
Er zerfällt in sechs Hauptabschnitte mit 625 Spalten.
I. Gebäude.
Bestimmung.
2. Kirchen, Klöster. 3. Schlösser. 4. VersammhiBgshäuser.
5. Militairgebäude. 6. Häuser für Unterricht.
7. Hospitäler. 8. Gefängnisse, Strafgebäude. 9. Gebäude
für andere polizeiliche Zwecke. 10. Privatwohnhäuser.
11. Fabrikgebäude, Mühlen, Waarenlager. 12. Ställe,
Scheunen. Schuppen,
Beschaffenheit.
13. Ganz massiv. 14. Fachwerk, auch zum Theil massiv.
15. Ganz von Holz. 16. Harte Dachung. 17. Weiche
Dachung. 18. Stroh- oder Rohr-Dachung.
Anzahl aller Gebäude. 19.
Feuerversicherung.
20. Versicherungssumme in den öffentlichen Feuersocietäten.
21. Versicherungssumme bei Privatassecuradeurs.
22. Taxirter Werth der Brandschäden
23. Zerstörte Gebäude. 24. Neu aufgeführte Gebäude.
25. Wüst stehende Gebäude. 26. Wüste Baustellen.
II. Bevölkerung.
Dem G-esehlechte und Alter nach.
Männliches Geschlecht :
27. Unter 7 Jahren. 28. 7—14 Jahre. 29. 14—18 Jahre.
30. 18—45 Jahre. 31. 45—60 Jahre. 32. über 60 Jahre.
33. Summa.
Weibliches Geschlecht:
34. Unter 7 Jahren. 35. 7—14 Jahre. 36. 14—45 Jahre.
37. 45—60 Jahre. 38. über 60 Jahr. 39. Summa.
Summa beider Geschlechter. 40.
Den ehelichen Verbindungen nach.
Männliche Personen über 18 Jahr:
die unverehelicht sind,
41. die noch nie verehelicht waren,
deren Ehe wieder aufgelöst ist,
42. durch den Tod, 43. durch Scheidung;
die in der Ehe leben. 44.
Weibliche Personen über 14”Jahr:
die unverehelicht sind,
45. die noch nie verehelicht waren,
deren Ehe wieder aufgelöst ist,
46. durch den Tod, ¡47. durch Scheidung;
die in der Ehe leben. 48.
Anzahl der Ehepaare, welche beisammen wohnen. 49.
Den bürgerlichen Verhältnissen nach.
Männer und Jünglinge über 14 Jahr in Anstellung, Gewerbe
oder Dienst.
Officia nten.
Im Civildienste.
In wirklichen Diensten:
50. OberofEicianten. 51. Unterofficianten.
Pensionirt oder auf Wartegeld:
52. Oberofficianten. 53. Unterofficianten.
Im Militärdienste.
In wirklichen Diensten :
54. Oberoffiziere. 55. Unteroffiziere, Gemeine und
Spielleute.
Pensionirt oder auf Wartegeld:
56. Oberoffiziere. 57. Unteroffiziere, Gemeine und
Spielleute.
Eigenthiirner, Erbpächter oder Erbzinsleute, die
auf ihren Gütern leben.
Besitzer adeliger Güter. 58.
Besitzer bürgerlicher und bäuerlicher Güter:
59. über 300 Morgen, 60. von 15 — 300 Morgen einschliesslich,
61. unter 15 Morgen.
Bürger, welche in den Städten, wo sie das Bürgerrecht
geni essen, leben. 62.