Full text: Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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verhältniss der einzelnen Bewohner der Schlüssel zur Er 
kenntnis ihrer socialen Beschaffenheit. Die wirtschaftlichen 
und socialen Zustände eines Volkes sind aber nicht nur sehr 
eng mit einander verwandt, sondern sie bedingen sich auch in 
manchen Beziehungen gegenseitig. Das System der Latifundien 
ist wirtschaftlich ein ebenso ungesundes und social beklagens 
wertes, als das System der äussersten Bodenparcellirung. In 
jenem giebt es nur einzelne grosse Grundbesitzer mit einer 
Unzahl von Hörigen , also wenig Herren und viele Knechte, 
in diesem giebt es eine Unzahl von Herren aber keine Knechte. 
Die preussischen Tabellen haben, das muss ihnen zum 
Ruhme nachgesagt werden, auf die Ermittelung des Arbeits 
und Dienstverhältnisses immer einen hohen Werth gelegt. Es 
wird auf dem guten Fundamente fortzubauen sein. 
9) Dagegen hat die Ermittelung der Art des Aufenthalts 
in den preussischen Tabellen bisher noch ganz gefehlt. Und 
wohl nur aus diesem Grunde herrscht eine vollständige Unsicher 
heit darüber, ob man es in den Zählungsresultaten aus den 
verschiedenen Gebietstheilen des Landes mit der population de 
fait oder mit der population de droit zu thun habe. Die factische 
und rechtliche Bevölkerung sind aber zwei sehr verschiedene 
Dinge. Für die Zwecke des Zollvereins wird nur die factische 
verlangt, doch auch diese wiederum nicht rein, sondern in 
einem Fall unter Zurechnung Abwesender, in einem andern 
unter Hinweglassung Anwesender. Nothwendig ist indess, dass 
ein Staat den Aufenthalt seiner Angehörigen nicht blos vom 
Gesichtspunkt der Consumtion , sondern auch von seiner so 
cialen Bedeutung aus betrachte, wie dies jetzt in sehr vielen 
Ländern schon geschieht. Dazu bietet die Ermittelung der 
Arten des Aufenthalts die Hand. Sie sind folgende: 
1) dauerd und mit Grundbesitz, 
2) dauernd aber ohne Grundbesitz, 
3) zeitweilig (ein Aufenthalt, der mehr als einen Monat schon 
gewährt hat und voraussichtlich noch länger währen, aber 
kein beständiger werden wird), 
4) vorübergehend (ein Aufenthalt, dessen Dauer von 1 Tag 
bis höchstens 1 Monat währt); 
hiergegen kann die Abwesenheit sein: 
5) eine vorübergehende (die weniger als 1 Monat währt), 
6) eine zeitweilige (die mehr als 1 Monat währt, voraus 
sichtlich aber keine dauernde ist). 
Es lassen sich mit Hilfe dieser Unterscheidungen sehr 
leicht Bestimmungen treffen (und sie sind bei Zählungen in den 
Staaten, welche die Art des Aufenthalts mit ermittelten, getroffen 
worden), dass, trotzdem jeder Bewohner gezählt wird, Niemand 
doppelt in den Listen erscheine, auch Niemand weggelassen werde. 
Die Art des Aufenthalts resp. der Abwesenheit wird noch 
durch einen andern Umstand erheblich beeinflusst. Neben der 
stabilen Bevölkerung der Ortschaften giebt es auch noch eine 
solche, deren Aufenthalt in den betreffenden Orten nicht oder 
doch nur ausnahmsweise das Werk freier Selbstbestimmung 
ist, so dass also diese Art von Bewohnern mehr oder weniger 
als ein zufälliger Bestandtheil der der betreffenden Orte angesehen 
werden muss. Auch lebt sie meist nicht in Familienhaus 
haltungen , sondern in Staats-, Provinzial-, Gemeinde- oder 
sonstigen Haushaltungen, die man am Besten unter dem Be 
griffe extraordinaire Haushaltungen oder kurz »Extrahaus 
haltungen« zusammenfasst. Die Fremden in den Gasthäusern 
und Hotels, die Insassen von Heil- und Versorganstalten 
aller Art, von Armen- und Gemeindehäusern, von Ge 
fängnissen, die Zöglinge (Pensióname) von Erziehungs- und 
Pensionsanstalten, die unverheirateten Soldaten in den Ca- 
sernen gehören hierher. Will man daher, wie es unerlässlich ist, 
neben der stabilen Bevölkerung gleichzeitig die flottirende kennen 
lernen, so muss man auf die Sondererhebung ihrer Zahl und 
Verhältnisse bedacht sein. Die preussischen Formulare schenken 
bis jetzt diesem Umstande noch keine Aufmerksamkeit, sie 
kann ihm aber unmöglich länger entzogen bleiben. 
10) Eine letzte Eigenschaft, welche durch die Volkszählung 
in Erfahrung gebracht werden kann und zu ermitteln ist, ist die 
Sprache. Sie ist bis zu einem gewissen Grade gleichbedeutend 
mit der Nationalität. Allein die letztere genau von jedem 
Bewohner zu ergründen, gehört zur Unmöglichkeit. Wer will 
sagen, ob die Kinder eines polnischen Vaters und einer 
deutschen Mutter in den ehedem polnischen Landestheilen des 
preussischen Staats ihrer Nationalität nach Polen oder Deutsche 
sind? Die Polen werden sagen, sie sind Polen, die Deutschen, 
sie sind Deutsche. Die der Wahrheit am nächsten kommende 
Entscheidung wird durch das Sprachverhältniss gewonnen. 
Wird die Frage darauf gerichtet : Welche Sprache hauptsäch 
lich in der Familie gesprochen wird, so kann man sicher 
sein, in der Antwort zugleich die der Nationalität zu erhalten. 
Die nämliche Frage stellte man zur Zeit der grossen und durch 
ihre Vortrefflichkeit berühmten Volkszählung in Belgien im 
Jahre 1846. Sie ergab das merkwürdige Resultat, dass nicht 
die Wallonen oder die französische Nationalität den Haupt 
stamm der belgischen Bevölkerung ausmacht, sondern die 
flämische. Von gleich günstigem Erfolge war die nämliche 
Frage bei der irländischen Volkszählung begleitet. 
In Preussen hat man die Frage nach der Nationalität theils 
mit, theils abgesondert von der Volkszählung erhoben. Ist 
auch an der Richtigkeit der erlangten Antworten nicht zu 
zweifeln, so ist aber doch eine doppelte Belästigung der Be 
hörden und der Bewohner nicht zu empfehlen, wenn eine ein 
zige denselben Zweck mit gleicher oder vielmehr mit grösserer 
Sicherheit erreichen lässt, weil jede aussergewöhnliche Be 
fragung der Bewohner von letzteren als etwas besonders Ten 
denziöses aufgefasst wird und die Antworten mit Rücksicht 
darauf bemessen und abgegeben werden. 
Das Resultat vorstehender Untersuchungen ist also dass: 
die Volkszählungen in Preussen hinsichtlich der Volks 
beschreibung zwar immerhin schon viel, doch keineswegs 
alles Das leisten, was durch einen guten und sorgfältigen 
Census geleistet werden kann und erfahrungsmäsigs geleistet 
wird. Gleichzeitig dürfte in dieser Kritik aber auch dargethan 
worden sein, dass durch die neu vereinbarten Zollvereinsfor 
mulare die vorhandene Lücke nicht ausgefüllt wird. Letzteres 
ist nichts Auffälliges. Der Zollverein hat bis jetzt weder über 
haupt noch nach irgend einer Richtung hin einen Einfluss auf 
die Ausbildung der Statistik geübt. 
Als Ursachen dieses Mangels sind die in Preussen wie im 
übrigen Zollverein vorherrschenden Motive und die hauptsäch 
lich dadurch bedingten Methoden der Volkszählung in An 
spruch zu nehmen. 
Bekanntlich ist die Bevölkerungszahl in den zollvereinten 
Staaten Deutschlands der Massstab bei der Revenuenvertheilung. 
Dieses sehr erheblichen finanziellen Interesses wegen ist es, 
angesichts des so verschiedenen Bevölkerungszuwachses in den 
einzelnen Zollvereinsstaaten, fast unerlässlich, dass die Volks 
zahl in ziemlich kurz auf einander folgenden Perioden immer 
wieder von Neuem ermittelt und festgestellt werde. Es ge 
schieht seit geraumer Zeit aller drei Jahre. Obgleich nun der 
Zollverein durch die Präcipuen, welche einzelnen, vermeintlich 
mehr consumirenden Ländern bewilligt sind, zwar auch einen. 
Schatten von Volksbeschreibung in sein Interesse mischt, so 
ist das finanzielle doch das überwiegende. Wenn daher von 
einer Ausbildung der Statistik und der statistischen Methoden 
durch den Zollverein überhaupt die Rede sein könnte, so wäre es 
ausschliesslich die Methode der Zählung, welche durch den 
selben gefördert würde. Die Weiterentwickelung Dessen, was 
dazu gehört, um zu einer immer bessern Volksbeschreibung zu ge 
langen, war und ist lediglich den einzelnen Staaten allein über 
lassen. Ohne blind für die mannichfachen Bestrebungen in dieser 
Richtung zu sein, lässt sich doch getrost behaupten, dass noch un 
gleich mehr zu thun übrig, als schon geschehen ist. Und dies gilt 
nicht nur für Preussen, sondern im erhöhten Grade für jedes 
andere deutsche, resp. Zollvereinsland. Leider ist es aber 
wiederum das bei den Zollvereinszählungen prädominirende 
Finanzinteresse, welches den Fortschritt der Statistik hinsicht 
lich der Volksbeschreibung geradezu hemmt. Es ist absolut 
unmöglich, eine so vollkommene Beschreibung, wie sie vorn 
als nöthig entwickelt wurde, aller 3 Jahre vorzunehmen. Dazu 
reichen weder die Zeit, noch die Mittel aus. Auch ist eine so 
häufige Wiederkehr der Inventuraufnahme nicht nöthig. Muss 
sie aber lediglich der Volkszählung zu Liebe geschehen, so 
ist die nothwendige Folge die, dass die bei jeder Volkszählung mit 
zuerhebenden Thatsachen auf dass knappste Maass beschränkt 
werden. Findet das Gegentheil statt, so werden die Arbeiten 
der einen Zählung kaum in dem Jahre zu Ende kommen, wo 
die für die neue schon wieder beginnen müssen. 
Selbstverständlich ist Alles, was die Behandlung der Volks 
beschreibung betrifft, eine interne Frage der einzelnen Staaten, 
nicht eine solche des Zollvereins, dem es blos um die Volkszahl zu 
thun ist. Wenn der Zollverein aber dessenungeachtet zuweilen 
in das Gebiet der Volksbeschreibung hinübergreift, Formulare 
aufstellt, ohne wesentliche Rücksicht auf die von der Verwaltung 
und der Wissenschaft gestellten Anforderungen zu nehmen, und 
ohne in genaue Erwägung zu ziehen, was ein Census leisten 
und was er nicht leisten kann, was er unbedingt leisten muss 
und was ihm ferne bleiben muss: so ist das aufs Tiefste zu 
beklagen. Die Schuld liegt freilich weniger an dem Zollverein 
als solchen, als vielmehr an den Staaten, deren Bewohner ihn 
const!tuiren, und in diesen Staaten wiederum an den, die amt 
liche Statistik resp. die Volkszählungen leitenden Persönlich 
keiten. Man soll nicht sagen, dass sie nur wenig Einfluss auf 
die Vereinbarung der Bestimmungen über die Zollvereins-
	        
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