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verhältniss der einzelnen Bewohner der Schlüssel zur Er
kenntnis ihrer socialen Beschaffenheit. Die wirtschaftlichen
und socialen Zustände eines Volkes sind aber nicht nur sehr
eng mit einander verwandt, sondern sie bedingen sich auch in
manchen Beziehungen gegenseitig. Das System der Latifundien
ist wirtschaftlich ein ebenso ungesundes und social beklagens
wertes, als das System der äussersten Bodenparcellirung. In
jenem giebt es nur einzelne grosse Grundbesitzer mit einer
Unzahl von Hörigen , also wenig Herren und viele Knechte,
in diesem giebt es eine Unzahl von Herren aber keine Knechte.
Die preussischen Tabellen haben, das muss ihnen zum
Ruhme nachgesagt werden, auf die Ermittelung des Arbeits
und Dienstverhältnisses immer einen hohen Werth gelegt. Es
wird auf dem guten Fundamente fortzubauen sein.
9) Dagegen hat die Ermittelung der Art des Aufenthalts
in den preussischen Tabellen bisher noch ganz gefehlt. Und
wohl nur aus diesem Grunde herrscht eine vollständige Unsicher
heit darüber, ob man es in den Zählungsresultaten aus den
verschiedenen Gebietstheilen des Landes mit der population de
fait oder mit der population de droit zu thun habe. Die factische
und rechtliche Bevölkerung sind aber zwei sehr verschiedene
Dinge. Für die Zwecke des Zollvereins wird nur die factische
verlangt, doch auch diese wiederum nicht rein, sondern in
einem Fall unter Zurechnung Abwesender, in einem andern
unter Hinweglassung Anwesender. Nothwendig ist indess, dass
ein Staat den Aufenthalt seiner Angehörigen nicht blos vom
Gesichtspunkt der Consumtion , sondern auch von seiner so
cialen Bedeutung aus betrachte, wie dies jetzt in sehr vielen
Ländern schon geschieht. Dazu bietet die Ermittelung der
Arten des Aufenthalts die Hand. Sie sind folgende:
1) dauerd und mit Grundbesitz,
2) dauernd aber ohne Grundbesitz,
3) zeitweilig (ein Aufenthalt, der mehr als einen Monat schon
gewährt hat und voraussichtlich noch länger währen, aber
kein beständiger werden wird),
4) vorübergehend (ein Aufenthalt, dessen Dauer von 1 Tag
bis höchstens 1 Monat währt);
hiergegen kann die Abwesenheit sein:
5) eine vorübergehende (die weniger als 1 Monat währt),
6) eine zeitweilige (die mehr als 1 Monat währt, voraus
sichtlich aber keine dauernde ist).
Es lassen sich mit Hilfe dieser Unterscheidungen sehr
leicht Bestimmungen treffen (und sie sind bei Zählungen in den
Staaten, welche die Art des Aufenthalts mit ermittelten, getroffen
worden), dass, trotzdem jeder Bewohner gezählt wird, Niemand
doppelt in den Listen erscheine, auch Niemand weggelassen werde.
Die Art des Aufenthalts resp. der Abwesenheit wird noch
durch einen andern Umstand erheblich beeinflusst. Neben der
stabilen Bevölkerung der Ortschaften giebt es auch noch eine
solche, deren Aufenthalt in den betreffenden Orten nicht oder
doch nur ausnahmsweise das Werk freier Selbstbestimmung
ist, so dass also diese Art von Bewohnern mehr oder weniger
als ein zufälliger Bestandtheil der der betreffenden Orte angesehen
werden muss. Auch lebt sie meist nicht in Familienhaus
haltungen , sondern in Staats-, Provinzial-, Gemeinde- oder
sonstigen Haushaltungen, die man am Besten unter dem Be
griffe extraordinaire Haushaltungen oder kurz »Extrahaus
haltungen« zusammenfasst. Die Fremden in den Gasthäusern
und Hotels, die Insassen von Heil- und Versorganstalten
aller Art, von Armen- und Gemeindehäusern, von Ge
fängnissen, die Zöglinge (Pensióname) von Erziehungs- und
Pensionsanstalten, die unverheirateten Soldaten in den Ca-
sernen gehören hierher. Will man daher, wie es unerlässlich ist,
neben der stabilen Bevölkerung gleichzeitig die flottirende kennen
lernen, so muss man auf die Sondererhebung ihrer Zahl und
Verhältnisse bedacht sein. Die preussischen Formulare schenken
bis jetzt diesem Umstande noch keine Aufmerksamkeit, sie
kann ihm aber unmöglich länger entzogen bleiben.
10) Eine letzte Eigenschaft, welche durch die Volkszählung
in Erfahrung gebracht werden kann und zu ermitteln ist, ist die
Sprache. Sie ist bis zu einem gewissen Grade gleichbedeutend
mit der Nationalität. Allein die letztere genau von jedem
Bewohner zu ergründen, gehört zur Unmöglichkeit. Wer will
sagen, ob die Kinder eines polnischen Vaters und einer
deutschen Mutter in den ehedem polnischen Landestheilen des
preussischen Staats ihrer Nationalität nach Polen oder Deutsche
sind? Die Polen werden sagen, sie sind Polen, die Deutschen,
sie sind Deutsche. Die der Wahrheit am nächsten kommende
Entscheidung wird durch das Sprachverhältniss gewonnen.
Wird die Frage darauf gerichtet : Welche Sprache hauptsäch
lich in der Familie gesprochen wird, so kann man sicher
sein, in der Antwort zugleich die der Nationalität zu erhalten.
Die nämliche Frage stellte man zur Zeit der grossen und durch
ihre Vortrefflichkeit berühmten Volkszählung in Belgien im
Jahre 1846. Sie ergab das merkwürdige Resultat, dass nicht
die Wallonen oder die französische Nationalität den Haupt
stamm der belgischen Bevölkerung ausmacht, sondern die
flämische. Von gleich günstigem Erfolge war die nämliche
Frage bei der irländischen Volkszählung begleitet.
In Preussen hat man die Frage nach der Nationalität theils
mit, theils abgesondert von der Volkszählung erhoben. Ist
auch an der Richtigkeit der erlangten Antworten nicht zu
zweifeln, so ist aber doch eine doppelte Belästigung der Be
hörden und der Bewohner nicht zu empfehlen, wenn eine ein
zige denselben Zweck mit gleicher oder vielmehr mit grösserer
Sicherheit erreichen lässt, weil jede aussergewöhnliche Be
fragung der Bewohner von letzteren als etwas besonders Ten
denziöses aufgefasst wird und die Antworten mit Rücksicht
darauf bemessen und abgegeben werden.
Das Resultat vorstehender Untersuchungen ist also dass:
die Volkszählungen in Preussen hinsichtlich der Volks
beschreibung zwar immerhin schon viel, doch keineswegs
alles Das leisten, was durch einen guten und sorgfältigen
Census geleistet werden kann und erfahrungsmäsigs geleistet
wird. Gleichzeitig dürfte in dieser Kritik aber auch dargethan
worden sein, dass durch die neu vereinbarten Zollvereinsfor
mulare die vorhandene Lücke nicht ausgefüllt wird. Letzteres
ist nichts Auffälliges. Der Zollverein hat bis jetzt weder über
haupt noch nach irgend einer Richtung hin einen Einfluss auf
die Ausbildung der Statistik geübt.
Als Ursachen dieses Mangels sind die in Preussen wie im
übrigen Zollverein vorherrschenden Motive und die hauptsäch
lich dadurch bedingten Methoden der Volkszählung in An
spruch zu nehmen.
Bekanntlich ist die Bevölkerungszahl in den zollvereinten
Staaten Deutschlands der Massstab bei der Revenuenvertheilung.
Dieses sehr erheblichen finanziellen Interesses wegen ist es,
angesichts des so verschiedenen Bevölkerungszuwachses in den
einzelnen Zollvereinsstaaten, fast unerlässlich, dass die Volks
zahl in ziemlich kurz auf einander folgenden Perioden immer
wieder von Neuem ermittelt und festgestellt werde. Es ge
schieht seit geraumer Zeit aller drei Jahre. Obgleich nun der
Zollverein durch die Präcipuen, welche einzelnen, vermeintlich
mehr consumirenden Ländern bewilligt sind, zwar auch einen.
Schatten von Volksbeschreibung in sein Interesse mischt, so
ist das finanzielle doch das überwiegende. Wenn daher von
einer Ausbildung der Statistik und der statistischen Methoden
durch den Zollverein überhaupt die Rede sein könnte, so wäre es
ausschliesslich die Methode der Zählung, welche durch den
selben gefördert würde. Die Weiterentwickelung Dessen, was
dazu gehört, um zu einer immer bessern Volksbeschreibung zu ge
langen, war und ist lediglich den einzelnen Staaten allein über
lassen. Ohne blind für die mannichfachen Bestrebungen in dieser
Richtung zu sein, lässt sich doch getrost behaupten, dass noch un
gleich mehr zu thun übrig, als schon geschehen ist. Und dies gilt
nicht nur für Preussen, sondern im erhöhten Grade für jedes
andere deutsche, resp. Zollvereinsland. Leider ist es aber
wiederum das bei den Zollvereinszählungen prädominirende
Finanzinteresse, welches den Fortschritt der Statistik hinsicht
lich der Volksbeschreibung geradezu hemmt. Es ist absolut
unmöglich, eine so vollkommene Beschreibung, wie sie vorn
als nöthig entwickelt wurde, aller 3 Jahre vorzunehmen. Dazu
reichen weder die Zeit, noch die Mittel aus. Auch ist eine so
häufige Wiederkehr der Inventuraufnahme nicht nöthig. Muss
sie aber lediglich der Volkszählung zu Liebe geschehen, so
ist die nothwendige Folge die, dass die bei jeder Volkszählung mit
zuerhebenden Thatsachen auf dass knappste Maass beschränkt
werden. Findet das Gegentheil statt, so werden die Arbeiten
der einen Zählung kaum in dem Jahre zu Ende kommen, wo
die für die neue schon wieder beginnen müssen.
Selbstverständlich ist Alles, was die Behandlung der Volks
beschreibung betrifft, eine interne Frage der einzelnen Staaten,
nicht eine solche des Zollvereins, dem es blos um die Volkszahl zu
thun ist. Wenn der Zollverein aber dessenungeachtet zuweilen
in das Gebiet der Volksbeschreibung hinübergreift, Formulare
aufstellt, ohne wesentliche Rücksicht auf die von der Verwaltung
und der Wissenschaft gestellten Anforderungen zu nehmen, und
ohne in genaue Erwägung zu ziehen, was ein Census leisten
und was er nicht leisten kann, was er unbedingt leisten muss
und was ihm ferne bleiben muss: so ist das aufs Tiefste zu
beklagen. Die Schuld liegt freilich weniger an dem Zollverein
als solchen, als vielmehr an den Staaten, deren Bewohner ihn
const!tuiren, und in diesen Staaten wiederum an den, die amt
liche Statistik resp. die Volkszählungen leitenden Persönlich
keiten. Man soll nicht sagen, dass sie nur wenig Einfluss auf
die Vereinbarung der Bestimmungen über die Zollvereins-