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einen Kriegsschatz machte man damals in England geltend, daß er die Re
gierung zu unabhängig vom Geldbewilligungsrecht des Parlaments mache, ein
Argument, das übrigens auch im 19. Jahrhundert gelegentlich verwendet wurde.
Man kann das in einem Kriegsschatz angesammelte unterwertige Metall
geld ans Publikum auszugeben beabsichtigen, oder es, was das österreichisch-
ungarische Bankstatut gestattet, als Notendeckung zu verwenden gedenken.
In letzterem Falle übt es eine wesentlich formale Funktion aus, wie wir noch
sehen werden. Rein um den gesetzlichen Ansprüchen Genüge zu leisten, wird
dann papierenes Zeicheugeld durch metallenes Zeichengeld gedeckt. Metall
noten sollen die Zirkulation der Papiernoten fördern. Über diese geringe Be
deutung eines Kriegsschatzes an Inlandsgeld darf uns die Fülle von Erörterungen
nicht täuschen, die sich in Deutschland an den Gesetzentwurf anschlossen, der
den Zweck verfolgte, 120 Millionen Mark Silbermünzen einer Notreserve und
120 Millionen Mark Goldmünzen dem Reichskriegsschatz zuzuführen.
Während ein Kriegsschatz, in Silbergeld bestehend, immerhin diskutiert
werden kann, hat es gar keinen rechten Sinn, von einem in Noten bestehen
den Kriegsschatz zu sprechen, da es prinzipiell gleichgültig ist, ob man die
im Kriegsfall notwendigen Notenmassen erst im Kriegsfall druckt oder bereits
in Friedenszeiten gedruckt bereitliegen hat — was wohl in allen vorsich
tigen Staaten der Fall sein dürfte —, daß es nicht immer der Fall ist,
konnte man in Bulgarien während des Balkankrieges beobachten. Bulgarien
kennt, ebenso wie Serbien, neben Goldnoten auch Silbernoten, das heißt, die
einen sind in Gold, die anderen in Silber einlöslich. Die bulgarische National
bank ist zu einer Deckung der Noten in Silber respektive in Gold verpflichtet.
Als der Krieg ausbrach, löste sie die Noten nicht ¡ein, um aber den Deckungs
vorschriften Genüge leisten zu können und um andererseits das Silber zu
Zahlungen an das Publikum bereit halten zu können, sah sie sich plötzlich
genötigt, die Menge der Ooldnoten rasch zu vermehren. Da sie aber für diesen
Fall keine Vorsorge im Frieden getroffen hatte, mußte sie gedruckt vor
liegende Silbernoten in Goldnoten umwandeln. Sie tat das in der Weise, daß
sie mit einem primitiven Stempel das Wort „Silber“ durchstrich und rechts
und links davon das Wort „Gold“ auf die Note druckte. Das ist freilich nur
eine rein technische Angelegenheit. Gerade dies Beispiel zeigt aber deutlich,
daß solche technische Angelegenheiten immerhin auch be
achtet werden müssen. Nur muß man sich davor hüten, derartige
technische Fragen mit prinzipiellen zu verwechseln.
3. Anleihen
Weit wichtiger als die geringen Bestände an Inlandsgeld, welche sich
in den offiziellen und nicht offiziellen Kriegsschätzen vorfinden, ist die Geld
beschaffung durch Anleihen und Steuern. In beiden Fällen erhält der Staat
schon vorhandenes Inlandsgeld zu seiner Verfügung. In dem ersten Fall, indem
er einen Vertrag mit seinen Bürgern abschließt, im zweiten Falle, indem er
sein Hoheitsrecht geltend macht. Doch gibt es noch ein Mittelding zwischen
den eigentlichen Anleihen und den eigentlichen Steuern, das sind die soge
nannten Zwangsanleihen, deren Wesen darin besteht, daß der Staat den einzelnen
Bürger einerseits zwingt, ihm Geld zur Verfügung zu stellen — ähnlich wie
bei den Steuern —, während er andererseits die Zusage macht, die Gelder nach
dem Kriege wieder zurückzuerstatten. Diese Zwangsanleihen spielten im Altertum
eine große Rolle. Das Tribu tum der Römer war eine derartige Zwangsanleihe.
Ehe wir darauf eingehen, die Funktion der Anleihen im Kriegsfälle näher
zu beleuchten, sei ganz kurz einiges über das Wesen der Anleihen überhaupt
vorausgeschickt. Man kann nicht allgemein Staatsanleihen billigen oder ver
werfen, es muß vielmehr jeder Fall gesondert untersucht werden, kann man
doch auch sonst nicht allgemein sagen, ob Schulden etwas Gutes oder etwas
Schlechtes sind. Wenn ein Staat Anleihen auf nimmt, so kann das bedeuten:
die Kräfte des Staates sind zu schwach ; die Folge des Schuldenmachens kann
eine Erholung sein; es kann aber auch Vorkommen, daß der Staat Verpflich
tungen eingeht, denen er erst recht nicht gewachsen ist, und daß er durch
das Schuldenaufnehmen die Axt an die Wurzel seines Gedeihens legt, indem