Metadata: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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J. F. Schüle, Eierteigwarenfabriken, 
Plüderhausen (Württ.). 
Die Firma hat in ihrem Betrieb zwei 
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN geschaffen. Die erste wurde im Jahre 1895 
zum Andenken an den verstorbenen Gründer des Geschäfts Herrn J. F. Schüle und dessen 
Ehefrau mit einem Kapital von 10 000 M. errichtet. Der Zweck dieser Kasse besteht darin, 
eine Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung zu bilden, insofern als die Zinsen 
als Unterstützungen an solche Arbeiter verabreicht werden, die länger als ein halbes Jahr 
krank sind. Es wird an diese Arbeiter von der 27. bis zur 52. Woche der Krankheit das 
Krankengeld weiterbezahlt, das bis zur 26. Woche der kranke Arbeiter von der Kranken 
kasse erhält. Einen anderen Zweck verfolgt die zweite Unterstützungskasse, die anläßlich 
der silbernen Hochzeit des Teilhabers der Firma, Herrn Immendorfer, am 1. Juli 1908 
errichtet wurde. Das Kapital dieser 
STIFTUNG beläuft sich ebenfalls auf xo 000 M., wovon die Zinsen an bedürftige 
Arbeiter ausbezahlt werden. Wenn auch bestimmte Normen über die Ausbezahlung nicht 
aufgestellt sind, so hat sich doch als Regel herausgebildet, daß diese Stiftung verwendet 
wird als Beitrag für Kostgelder für Kinder verstorbener Arbeiter. Der gegenwärtige Gesamt 
betrag der beiden Stiftungen ist auf über 26 000 M. angewachsen. 
VERGÜNSTIGUNGEN. Erwähnt möchte auch werden, daß die Firma über ihre 
gesetzliche Verpflichtung hinaus in die Invalidenversicherung die vollen Beiträge 
leistet und den Arbeitern keine Abzüge macht. Sodann erhalten diejenigen Arbeiter, 
welche 25 Jahre in dem Betriebe beschäftigt sind, ein Geldgeschenk 100 M., ferner 
wird ihnen, sowie allen Aufsehern, unter Fortbezahlung des vollen Lohnes, ein jähr 
licher Urlaub von 4 bis 6 Tagen gewährt. Alle militärpflichtigen Arbeiter, welche in 
Friedenszeiten zu einer Übung in der Reserve oder Landwehr einberufen werden, bekommen 
die Hälfte ihres Tagelohns während der Dauer der Übung ausbezahlt.
	        
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