Object: Neuere Zeit (Abt. 2)

378 Einundzwanzigstes Buch. Zweites KRapitel. 
Von vornherein war der Erbfolgekrieg für diese Mächte 
weniger wegen der mit ihm verknüpften kontinentalen Sonder— 
interessen von Wichtigkeit: es konnte ihnen ziemlich gleichgültig 
sein, wer in Spanien Nachfolger des erloschenen Königshauses 
wurde, vorausgesetzt nur, daß weder Frankreich-Spanien noch 
Osterreich⸗Italien-Spanien zu einer von einem einzigen Kopfe ge— 
führten Einheit verschmolzen. In diesem Sinne hatte schon vor 
Beginn des Krieges Wilhelm III. von England seine Teilungs⸗ 
verhandlungen geführt. Denn natürlich folgten die Seemächte 
bei dieser Politik für den Kontinent der alten Lehre des Divide 
et impeéra. Aber ihre Interessen reichten im Grunde doch 
über den europäischen Kontinent hinaus. In viel höherem 
Maße als ein Krieg zuvor war dieser Erbfolgekrieg auch schon 
ein Kampf um die Weltherrschaft überhaupt. Freilich nur um 
eine primitive Form dieser Herrschaft. Noch war die Aus— 
bildung von Bevölkerungsüberschüssen in den Staaten der 
Seemächte und die allgemeine Erleichterung der Verkehrswege 
über die Ozeane nicht so weit fortgeschritten, daß es in den 
außereuropäischen Dependenzen der großen Mächte Westeuropas 
zu Kolonisationen in der Form der Kultivation gekommen gewesen 
wäre; nur in dem englischen Nordamerika, in den Kolonien 
Neuenglands war diese Form allgemeiner verwirklicht: aber nicht 
aus wirtschaftlichen, sondern aus Glaubensinteressen: hier hatten 
die englischen Dissenters eine wirkliche neue Heimat gefunden. 
Im allgemeinen dagegen bedeutete Weltherrschaft noch nicht 
viel mehr als die Freiheit eines Welthandels. Aber eben von 
diesem Standpunkte aus verschmolzen nun die Interessen der 
Seemächte innerhalb und außerhalb Europas besonders leicht 
zu einem einzigen Ganzen. Denn Freiheit des Handels be⸗ 
deutete in ihren Augen nicht bloß Beherrschung und Mono— 
polisierung des kolonialen Handels womöglich nur in ihrer 
Hand unter Ausschluß der Flotten aller anderen Länder, 
sondern zugleich auch Handelsvormundschaft über die euro— 
päischen Länder selbst vermöge von Verträgen über eine 
Handelsfreiheit, die schließlich nur ihnen, als den Handels— 
mächtigen, zugute kam.
	        
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