I. The!]. Statistik der Anträge, Ablehnungen, Aufnahmen und Abgänge.
Es traten ein im Alter
Angehörige der KI.
II. (Staats-, Kirchen-, Schul- u.
Gem.-Bedienstete)
III. (Aerztliches Personal)
V. (Künstler)
VII. (Landwirthe)
VIII. (Forst-Beamte u. Bedienstete)
X. (Handeltreihende)
XI. (Transportbetriebspersonal)
XIII. (Gewerktreibende)
von
21—25 J -
1605 od. 5.07 0 0
26—3° J-
5380 od. 17.01
Si-35 J-
7195 od. 22.75 °o
36—40 J.
6574 od. 20.79 ° o
41—45 J.
45i2od. 14.27 %
46—5° <!•
3075 od. 9.72 ° o
216
99
63
57
749
175
385
5.68
5 33
2.41
2.62
5.14
3°4
309
805
374
323
279
3008
9° 7
2001
21.17
20.12
12.36
12.82
20.64
15-74
16.06
990
468
59'
478
3ß36
1483
3162
26.03
2517
22.62
21.96
26.32
25 74
25-37
791
39 6
599
523
3008
1418
2949
20.80 »
21.30 »
22.92 »
24.02 »
20.64 »
24.61 »
23.66 »
474
250
475
39 6
1851
877
1922
12.46 »
13 45 »
18.18 »
18.19 »
12.70 »
15.22 »
15.42 »
274
136
295
207
1117
547
1124
7.20 »
7.32 »
11.29 *
9.51 »
7.66 »
9-49 »
9.02 »
89.11 bis 93.86 °o derjenigen Angehörigen der obenbenannten Berufsklassen, welche bei der Lebensversicherungsbank
f. D. Versicherung nahmen, traten im Alter von 21 — 50 Jahren, 74.82 bis 81.31 °/ 0 traten im Alter von 26—45
Jahren ein. Hinsichtlich der Benutzung der nachfolgenden Beitritts-Altersperioden ran giren die Berufsklassen, fort
schreitend von der stärksten zur schwächsten Benutzung folgendermaasen:
21—25
III.
V.
II.
X.
XIII.
XI.
VIII.
VII.
26—30
III.
X.
V.
II.
XIII.
XI.
VIII.
VII.
31—35
X.
III.
XI.
XIII.
V.
II.
VII.
VIII.
36—40
VIII
XI.
XIII.
VII.
II.
V.
III.
X.
via 45
VII.
XIII.
XI.
II.
V.
X.
III.
46—50
VII.
II.
VIII.
XI.
XIII.
X.
V.
III.
V 5
XIII.
III.
X.
V.
VIII.
VIL
II.
21—50
XI.
III.
X.
V.
XIII.
VII.
IL
VIH.
Man beobachtet hier einen ziemlich starken Rangwechsel
von Altersgruppe zu Altersgruppe. — Wenn die während eines
fünfzigjährigen Geschäftsbetriebes bei einer einzelnen ihre Wirk
samkeit auf ganz Deutschland erstreckenden Lebensversicherungs-
Anstalt beobachtete vorzugsweise Benutzung gewisser Eintritts-
Alters-Stufen seitens der Angehörigen verschiedener Berufs
klassen auf ursächlichem Zusammenhang beruht, so wird diese
Darstellung einen Wink enthalten für das rationelle Angebot
der Dienste dieser Anstalt auch in der Zukunft.
Benutzung
Summen
VI. Kapitel,
der
durch die
verschiedenen Versicherungs-
Versicherten beim Eintritt.
In der ursprünglichen Bankverfassung ward die zulässige
Minimal-Versicherungssumme auf 500 Thlr. angegeben;
jede Versicherungssumme sollte durch 100 theilbar sein; nach
der neuen Bankverfassung, welche am 1. Januar 1840 in
Kraft trat, beträgt die zulässige Minimal-Versicherungssumme
nur 300 r l hlr. Nach einer Zusatzbestimmung vom 24. Mai
1866 soll, wie bisher das Maximum, so künftig auch das
Minimum des auf ein Leben versicherbaren Betrages durch
den Bankvorstand bestimmt werden. Der Bankvorstand liess
es bei dem bisherigen Minimum von 300 Thlr. für die Regel
bewenden ; ausnahmsweise, beim Anschluss von Vereinen an
die Bank, sollten aber auch Policen über 100 und 200 Thlr.
ausgefertigt werden können.
Seit 1875 werden die Versicherungssummen nur in Reichs
mark ausgedrückt. Als Minimalsatz gilt für die Regel 1000 Mark;
ausnahmsweise können auch Policen auf unter 1000 Mark
lautende Summen, welche jedoch jedenfalls durch 100 theilbar
sein müssen, ausgefertigt werden. Bei Summen, welche lOOO
Mark übersteigen, bildet die Regel, dass Summen unter 5000
Mark durch 500 und Summen über 5000 Mark durch 1000
theilbar sein müssen. Möglichst wird auch darauf gehalten,
dass bei Nachversicherungen durch Hinzufügung der neuen
z nr alten Versicherungssumme eine, wenn zwischen 1000 und
5000 Mark liegend, durch 500, wenn zwischen 5000 und
60000 liegend, durch 1000 theilbare Gesammtsumme entsteht.
Ueber die im Laufe der Zeit getroffenen Aenderungen
bezüglich der zulässigen Maximal-Versicherungssumme
ist schon im I. Abschnitt dieser Abhandlung das Notlüge
mitgetheilt.
Durch die Annahme der Markwährung als Bankvaluta ist
die Zahl der Summen, welche auf ein Leben überhaupt ver
sichert sein können, wesentlich vermehrt worden. Früher
waren es ihrer — seitdem als Maximal-Summe 20000 Thlr.
angenommen waren — höchstens 20000/10O, also 200, jetzt,
und bis alle nach der Thalerwährung Versicherten abgegangen
sein werden, könnten es wohl über 300 sein. Glücklicher
weise sind bis Ende 1878 nur 118 verschiedene Versicherungs
summen überhaupt von Neueintretenden benutzt worden ; diese
Zahl kann sich nicht vermehren, muss sich vielmehr ver
mindern ; schliesslich, wenn keine nach der Thalerwährung
Versicherten mehr vorhanden sind, werden mit Rücksicht auf
die benutzten Versicherungssummen höchstens 71 Gruppen
vorhanden sein.
Tab. VIII. zeigt, welche Versicherungssummen in jedem
Jahre der fünfzigjährigen Periode überhaupt benutzt wurden
und bezw. wie viele Personen auf jede dieser Summen kamen.
Die Tabelle nimmt indess keine Rücksicht auf Nach
versicherungen; die beim Eintritt benutzte Summe
ist allein maasgebend. Es sind beispielsweise mit 9000
Mark viel mehr als 4116 Personen überhaupt versichert gewesen ;
aber 4116 Personen wurden bei ihrem ersten Eintritt je mit
9000 Mark versichert.
Greift man aus der Tabelle diejenigen Summen heraus,
welche von Neueintretenden mindestens hundertmal benutzt
worden sind, und stellt man dieselben in absteigender Reihen
folge (hinsichtlich der Benutzung) neben einander, so entsteht
folgendes Bild:
Es wurden von Neueintretenden benutzt
die Summen
3000 Mark 23259 mal
1500
6000
1800
900
9000
15000
4500
12000
die Summen
1200 Mark 2343 mal
10.
2016
3600
11108
i i.
1699
10289
2400
1 2
30000
1374
iS
4999
18000
1339
4473
14
1263
4116
10000
15
16.
763
2000
3131
2815
1000
17
734
18.
2767
611
5000