Full text: Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

I. The!]. Statistik der Anträge, Ablehnungen, Aufnahmen und Abgänge. 
Es traten ein im Alter 
Angehörige der KI. 
II. (Staats-, Kirchen-, Schul- u. 
Gem.-Bedienstete) 
III. (Aerztliches Personal) 
V. (Künstler) 
VII. (Landwirthe) 
VIII. (Forst-Beamte u. Bedienstete) 
X. (Handeltreihende) 
XI. (Transportbetriebspersonal) 
XIII. (Gewerktreibende) 
von 
21—25 J - 
1605 od. 5.07 0 0 
26—3° J- 
5380 od. 17.01 
Si-35 J- 
7195 od. 22.75 °o 
36—40 J. 
6574 od. 20.79 ° o 
41—45 J. 
45i2od. 14.27 % 
46—5° <!• 
3075 od. 9.72 ° o 
216 
99 
63 
57 
749 
175 
385 
5.68 
5 33 
2.41 
2.62 
5.14 
3°4 
309 
805 
374 
323 
279 
3008 
9° 7 
2001 
21.17 
20.12 
12.36 
12.82 
20.64 
15-74 
16.06 
990 
468 
59' 
478 
3ß36 
1483 
3162 
26.03 
2517 
22.62 
21.96 
26.32 
25 74 
25-37 
791 
39 6 
599 
523 
3008 
1418 
2949 
20.80 » 
21.30 » 
22.92 » 
24.02 » 
20.64 » 
24.61 » 
23.66 » 
474 
250 
475 
39 6 
1851 
877 
1922 
12.46 » 
13 45 » 
18.18 » 
18.19 » 
12.70 » 
15.22 » 
15.42 » 
274 
136 
295 
207 
1117 
547 
1124 
7.20 » 
7.32 » 
11.29 * 
9.51 » 
7.66 » 
9-49 » 
9.02 » 
89.11 bis 93.86 °o derjenigen Angehörigen der obenbenannten Berufsklassen, welche bei der Lebensversicherungsbank 
f. D. Versicherung nahmen, traten im Alter von 21 — 50 Jahren, 74.82 bis 81.31 °/ 0 traten im Alter von 26—45 
Jahren ein. Hinsichtlich der Benutzung der nachfolgenden Beitritts-Altersperioden ran giren die Berufsklassen, fort 
schreitend von der stärksten zur schwächsten Benutzung folgendermaasen: 
21—25 
III. 
V. 
II. 
X. 
XIII. 
XI. 
VIII. 
VII. 
26—30 
III. 
X. 
V. 
II. 
XIII. 
XI. 
VIII. 
VII. 
31—35 
X. 
III. 
XI. 
XIII. 
V. 
II. 
VII. 
VIII. 
36—40 
VIII 
XI. 
XIII. 
VII. 
II. 
V. 
III. 
X. 
via 45 
VII. 
XIII. 
XI. 
II. 
V. 
X. 
III. 
46—50 
VII. 
II. 
VIII. 
XI. 
XIII. 
X. 
V. 
III. 
V 5 
XIII. 
III. 
X. 
V. 
VIII. 
VIL 
II. 
21—50 
XI. 
III. 
X. 
V. 
XIII. 
VII. 
IL 
VIH. 
Man beobachtet hier einen ziemlich starken Rangwechsel 
von Altersgruppe zu Altersgruppe. — Wenn die während eines 
fünfzigjährigen Geschäftsbetriebes bei einer einzelnen ihre Wirk 
samkeit auf ganz Deutschland erstreckenden Lebensversicherungs- 
Anstalt beobachtete vorzugsweise Benutzung gewisser Eintritts- 
Alters-Stufen seitens der Angehörigen verschiedener Berufs 
klassen auf ursächlichem Zusammenhang beruht, so wird diese 
Darstellung einen Wink enthalten für das rationelle Angebot 
der Dienste dieser Anstalt auch in der Zukunft. 
Benutzung 
Summen 
VI. Kapitel, 
der 
durch die 
verschiedenen Versicherungs- 
Versicherten beim Eintritt. 
In der ursprünglichen Bankverfassung ward die zulässige 
Minimal-Versicherungssumme auf 500 Thlr. angegeben; 
jede Versicherungssumme sollte durch 100 theilbar sein; nach 
der neuen Bankverfassung, welche am 1. Januar 1840 in 
Kraft trat, beträgt die zulässige Minimal-Versicherungssumme 
nur 300 r l hlr. Nach einer Zusatzbestimmung vom 24. Mai 
1866 soll, wie bisher das Maximum, so künftig auch das 
Minimum des auf ein Leben versicherbaren Betrages durch 
den Bankvorstand bestimmt werden. Der Bankvorstand liess 
es bei dem bisherigen Minimum von 300 Thlr. für die Regel 
bewenden ; ausnahmsweise, beim Anschluss von Vereinen an 
die Bank, sollten aber auch Policen über 100 und 200 Thlr. 
ausgefertigt werden können. 
Seit 1875 werden die Versicherungssummen nur in Reichs 
mark ausgedrückt. Als Minimalsatz gilt für die Regel 1000 Mark; 
ausnahmsweise können auch Policen auf unter 1000 Mark 
lautende Summen, welche jedoch jedenfalls durch 100 theilbar 
sein müssen, ausgefertigt werden. Bei Summen, welche lOOO 
Mark übersteigen, bildet die Regel, dass Summen unter 5000 
Mark durch 500 und Summen über 5000 Mark durch 1000 
theilbar sein müssen. Möglichst wird auch darauf gehalten, 
dass bei Nachversicherungen durch Hinzufügung der neuen 
z nr alten Versicherungssumme eine, wenn zwischen 1000 und 
5000 Mark liegend, durch 500, wenn zwischen 5000 und 
60000 liegend, durch 1000 theilbare Gesammtsumme entsteht. 
Ueber die im Laufe der Zeit getroffenen Aenderungen 
bezüglich der zulässigen Maximal-Versicherungssumme 
ist schon im I. Abschnitt dieser Abhandlung das Notlüge 
mitgetheilt. 
Durch die Annahme der Markwährung als Bankvaluta ist 
die Zahl der Summen, welche auf ein Leben überhaupt ver 
sichert sein können, wesentlich vermehrt worden. Früher 
waren es ihrer — seitdem als Maximal-Summe 20000 Thlr. 
angenommen waren — höchstens 20000/10O, also 200, jetzt, 
und bis alle nach der Thalerwährung Versicherten abgegangen 
sein werden, könnten es wohl über 300 sein. Glücklicher 
weise sind bis Ende 1878 nur 118 verschiedene Versicherungs 
summen überhaupt von Neueintretenden benutzt worden ; diese 
Zahl kann sich nicht vermehren, muss sich vielmehr ver 
mindern ; schliesslich, wenn keine nach der Thalerwährung 
Versicherten mehr vorhanden sind, werden mit Rücksicht auf 
die benutzten Versicherungssummen höchstens 71 Gruppen 
vorhanden sein. 
Tab. VIII. zeigt, welche Versicherungssummen in jedem 
Jahre der fünfzigjährigen Periode überhaupt benutzt wurden 
und bezw. wie viele Personen auf jede dieser Summen kamen. 
Die Tabelle nimmt indess keine Rücksicht auf Nach 
versicherungen; die beim Eintritt benutzte Summe 
ist allein maasgebend. Es sind beispielsweise mit 9000 
Mark viel mehr als 4116 Personen überhaupt versichert gewesen ; 
aber 4116 Personen wurden bei ihrem ersten Eintritt je mit 
9000 Mark versichert. 
Greift man aus der Tabelle diejenigen Summen heraus, 
welche von Neueintretenden mindestens hundertmal benutzt 
worden sind, und stellt man dieselben in absteigender Reihen 
folge (hinsichtlich der Benutzung) neben einander, so entsteht 
folgendes Bild: 
Es wurden von Neueintretenden benutzt 
die Summen 
3000 Mark 23259 mal 
1500 
6000 
1800 
900 
9000 
15000 
4500 
12000 
die Summen 
1200 Mark 2343 mal 
10. 
2016 
3600 
11108 
i i. 
1699 
10289 
2400 
1 2 
30000 
1374 
iS 
4999 
18000 
1339 
4473 
14 
1263 
4116 
10000 
15 
16. 
763 
2000 
3131 
2815 
1000 
17 
734 
18. 
2767 
611 
5000
	        
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