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Der Beginn der Arbeit vor 7 Uhr morgens ist bei den
Ladentöchtern und Glätterinnen erwähnenswert. Dass bei den
Bureauangestellten der 8 Uhr-Beginn der gewöhnliche ist, war
vorauszusehen, dagegen haben die Modistinnen merkwürdiger
weise einen ebenso späten Arbeitsbeginn. Insgesamt ist 7 Uhr
und 7 '/2 Uhr die Hauptregel.
Vor 12 Uhr können hauptsächlich Ladentöchter nach
Hause gehen, die dann aber fast alle um 1 Uhr wieder an
der Arbeit sein müssen, auch jene Fälle nach 12 Uhr beziehen
sich, mit Ausnahme einer einzigen Modistin, alle auf die Ver
käuferinnen. 80 °/o aller Arbeiterinnen aber haben um 12 Uhr
Arbeitsschluss.
Ueber die Nachmittagsarbeit verweisen wir auf nachstehende
Tabelle:
Berufszweig
Beginn nachm, um.. Uhr
Ohne
Schluss
abends
um
. Uhr!
Angabe
Vor
IV*
IV*
2
2 1 /* und
später
Angabe
Vor
6 V*
6 */«
7
7'/*
8
8 1 /« und
später
Handel . . .
25
64
42
16
16
4
2
3
12
49
38
55
Schneiderei .
4
5
56
3
—
4
2
24
34
3
1
—
Näherei . . .
1
—
22
8
—
1
11
12
5
1
—
1
Bureau . . .
—
—
2
24
—
—
12
3
9
—
2
—
Glätterei . .
2
6
10
1
—
2
1
1
10
5
—
—
Modes ....
1
1
7
5
—
—
2
—
4
4
3
1
Diverse . . .
2
1
12
4
—
1
9
4
3
1
1
—
Total ....
35
77
151
61
16
12
39
47
77
63
45
57
Davon:
! Stadt
26
45
118
49
10
9
30
32
57
56
37
27
Land
9
32
33
12
6
3
9
15
20
7
8
30
Auch hier sind es wiederum die Ladentöchter, welche sich
durch einen unregelmässigen Beginn der Nachmittagsarbeit aus
zeichnen. Ausnahmsweise früh beginnen auch die Glätterinnen
und einige Angehörige des Schneiderinnenberufes.
Grösseres Interesse birgt die Darstellung des Arbeits
schlusses am Abend, und wir haben deshalb auch hier wieder
um die Unterscheidung zwischen Stadt und Land angebracht.
Vor allem ist es der Ladenschluss, der für die Gesetzgebung von
Belang ist. Ungefähr ein Drittel der Ladentöchter hat noch
nicht den 8 Uhr-Ladenschluss, und zwar ist es im Verhältnis zur