Full text : Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

os

V.  Tlieil.  Statistik  der  Sterbliclikeitsverliältnisse.

sich  die  Beobachtungszahlen  ziemlich  gleichmäsig  über  beide
Zeiträume.  Trotzdem  die  Gesammtbeobachtungen  der  Bank
einen  50jährigen  Zeitraum  umfassen  und  innerhalb  dieses  Zeitraums ­
  bedeutende  Veränderungen  in  der  Sterblichkeit  vor  sich
gegangen  sind,  darf  man  also  doch  die  auf  die  Männer,  und
in  Folge  dessen  auch  die  auf  die  beiden  Geschlechter  bezüglichen ­
  Gesammterfahrungen,  welche  in  allen  ihren  Details  in
den  Tabellen  XXV  und  XXVII  etc.  gegeben  sind,  als  einen
ziemlich  deutlichen  Ausdruck  derjenigen  Sterblichkeit  ansehen,
welche  gegenwärtig  unter  den  Versicherten  der  Gothaer  Bank
herrscht  und  in  der  nächstliegenden  Zukunft  unter  diesen  aller
Wahrscheinlichkeit  nach  auch  herrschen  wird.  Bezüglich  der
Frauenbeobachtung  ist  dagegen  zu  betonen,  dass  die  Zahlen
der  Tabellen  XXVI  und  XXIX  die  gegenwärtige  und  voraussichtlich ­
  auch  die  künftige  Sterblichkeit  fast  für  alle  Alter  nicht
unerheblich  überschätzen,  dass  also  eine  nach  diesen  Zahlen
berechnete  Prämienscale  zwar  sehr  sichere,  aber  jedenfalls  zu
hohe  Resultate  ergeben  würde.

YI.  Kapitel.
Die  Sterblichkeit  nach  Todesursachen
und  Altersklassen.
Zur  Ermittelung  der  Sterblichkeit  nach  Todesursachen
und  Altersklassen  musste  einesteils  die  Tabelle  XVI,  welche
angiebt,  wie  sich  die  Zahlen  der  Sterbefälle  über  die  einzelnen
Altersjahre  und  Todesursachen  vertheilen,  anderenteils  die
Tabelle  XXVII,  welche  die  Zahlen  der  »Lebenden  unter
Risico«  enthält,  herangezogen  werden.  Eine  directe  Auswertung ­
  dieses  Materials  war  indessen  nicht  möglich,  weil
die  Zahlen  der  Tabelle  XVI  sich  nicht  genau  auf  denselben
Beobachtungszeitraum  und  denselben  Personenbestand  beziehen,
wie  diejenigen  der  Tabelle  XXVII  —  erstere  reichen  bis  zu
Ende  des  Kalenderjahres  1878,  letztere  bis  zum  Ablauf  sämmtlicher
  Prämientermine  in  1878  —  und  weil  ausserdem  die
Altersbestimmung  in  den  beiden  Tabellen  nicht  nach  denselben ­
  Principien  erfolgt  war  —  in  der  Tabelle  XVI  ist  nach
abgerundeten  Todesjahren,  in  Tabelle  XXVII  nach  den  (abgerundeten) ­
  Altern  am  Prämientermine  gerechnet.  Um  die
Zahlen  der  beiden  Tabellen  vergleichbar  zu  machen,  wurden
aus  der  Tabelle  XVI  deshalb  zunächst  alle  diejenigen  Todesfälle ­
  ausgeschieden,  welche  sich  nach  dem  Prämientermine  in
1878  ereignet  hatten;  ausserdem  wurden  von  den  »Lebenden
unter  Risico«  der  Tabelle  XX\  II  (Col.  »überhaupt«)  die  wenigen
nachträglich  eingestellten  Beobachtungen  über  Personen,  welche
das  85.  Lebensjahr  als  Mitglied  der  Bank  erreicht  hatten  und
dann  ausgetreten  waren,  wieder  in  Abgang  gebracht,  da  dieselben ­
  bekanntlich  in  den  Tabellen  der  früheren  Abtheilung
nicht  mit  aufgenommen  waren.  Die  somit  »redueirten«  Zahlen
der  Lebenden  unter  Risico  und  Zahlen  der  Sterbefälle  hätten
nun  direct  mit  einander  verglichen  werden  können,  wenn
nicht  noch  das  Alter  der  Gestorbenen  eine  Corrector  noting
gemacht  hätte.  Auf  welche  Weise  diese  Correctur  zu  erfolgen
hatte,  ergiebt  sich  ganz  leicht,  wenn  man  überlegt,  welche
Alter  die  »Lebenden  unter  Risico«  und  die  aus  diesen  hervorgehenden ­
  Gestorbenen  während  eines  Versicherungsjahres  passiren.
Nennen  wir  das  gemeinschaftliche,  nach  vollen  Jahren  abgerundete ­
  Alter,  welches  die  Lebenden  zu  Anfang  eines  Versicherungsjahres ­
  (d.  h.  am  Prämientermine)  haben,  x,  so  liegt
das  genaue  Alter  dieser  Lebenden  offenbar  zwischen  den
Grenzen  x—V2  und  x-j-1/2,  nach  einem  halben  Jahre  haben

sich  diese  in  x  und  x  —j—  1  verwandelt  und  beim  Ablauf  des
Jahres  sind  sie  x-j-Vî  und  x  —j—  1 1 /2.  Die  zu  Anfang  des
Jahres  aus  diesen  Lebenden  hervorgehenden  Sterbefälle  haben
also  ein  Alter,  welches  zwischen  x—V2  und  x  —|—  x /^,  die
in  der  Mitte  desselben  hervorgehenden  ein  Alter,  welches
zwischen  x  und  x-j-i  und  die  am  Ende  desselben  hervorgehenden ­
  ein  Alter,  welches  zwischen  x-j-72  und  x1 1  2
liegt.  Das  abgerundete  Alter  der  am  Anfang  Gestorbenen  wird
demnach  x  betragen,  das  abgerundete  Alter  der  am.  Ende
Gestorbenen  x-}-i,  und  das  abgerundete  Alter  der  in  der
Mitte  Gestorbenen  wird  x  oder  x-|-  1  sein,  je  nachdem  die
Grenze  x-j- 1 !  2  bereits  überschritten  war  oder  nicht.  Die  aus
den  ursprünglich  x  (d.  h.  x—V2  bis  x-j-  YD  jährigen  Lebenden ­
  im  Laufe  des  Jahres  hervorgegangenen  Sterbefälle  werden
also  bei  einer  Gruppirung  nach  abgerundeten  Sterbealtern
theil  weise  dem  Alter  x  und  theil  weise  dem  Alter  x  -f-  I  zu  geschrieben ­
  werden,  und  analog  werden  die  aus  ursprünglich
x  —  i  (d.  h.  x  —  1 1 /2  bis  x  —  F*  )  jährigen  Lebenden  im
Laufe  des  Jahres  hervorgehenden  Sterbefälle  theilweise  dem
Alter  x—-1  und  theilweise  dem  Alter  x  zugeschrieben  werden. ­
  Die  ganze  Aufgabe  reducirt  sich  hiernach  darauf,  aus
denjenigen  Sterbefällen,  welche  in  der  Tabelle  XVI  unter  dem
Sterbealter  x  und  denjenigen,  welche  ebendaselbst  unter  dem
Alter  x-j-1  eingetragen  sind,  diejenigen  auszusondern,  welche
aus  den  Lebenden  des  Alters  x  hervorgegangen  sind,  d.  h.
welche  zu  Anfang  des  Versicherungsjahres,  in  welchem  sie
starben,  das  Alter  x  — 1 /2  bis  x-j-7%  hatten.  An  einer  genauen ­
  Kenntniss  der  wirklichen  (genaueren)  Alter  der  unter
x  und  x-j-1  in  der  Tabelle  XVI  eingetragenen  Sterbefälle
fehlt  es  aber,  und  es  bleibt  also  nichts  Anderes  übrig,  als  zu
einer  Hypothese  zu  greifen,  welche  jene  Sonderung  ermöglicht.
Die  einfachste,  welche  sich  hierbei  darbietet,  ist  diejenige  einer
gleichmäsigen  Vertheilung  der  Sterbefälle  über  das  Jahr  und
über  die  (innerhalb  der  möglichen  Altersgrenzen  liegenden)
Alter.  Unter  Anwendung  dieser  Hypothese  ist  die  Zahl  der
Sterbefälle,  welche  den  Lebenden  des  abgerundeten  Alters  x
gegenüber  zu  stellen  sind,  aber  genau  die  Hälfte  aus  den  unter
den  Altern  x  und  x  -}-  1  eingetragenen  Sterbefällen,  wie  am
deutlichsten  aus  der  nachfolgenden  Zeichnung  hervorgehen
wird.

Abgerund.
Alter
(zu  Anfang)
x  —  i

X  1

I  1

r  ,2

Abgerund.

Alter

(zu  Anfang)

x+lV

~T  Vs

Abgerund.
Alter
(zu  Ende)

Abgerund.
Alter
(zu  Ende)
x  +  1

des  Versieherungsjahres.

Aus  den  Lebenden  des  Alters  x  —  V2  bis  x-j-72,  also
denjenigen  des  abgerundeten  Alters  x,  gehen  im  Laufe  des
Jahres  gleichmäsig  Sterbefälle  hervor,  welche  durch  das  Rechteck ­
  AA  dargestellt  sind.  Die.  ursprünglichen  Altersgrenzen
            
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