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Artikel A, bei dem der böeliste Monoiiolsnutzeii erzielt
wird, oder bei dem aueli mir das Verkaufsmoiiojiol
riieksicbtslos aiisgebeiitet wird, nicbt mehr unserer
dritten Gnipjie angebören, wenn er sieb auch bei
freiem Verkehr dieser eingereibt hätte. ]5ei einem
Luxusartikel, dessen Nacbfragekurve noch in ihrem
entschieden ansteigenden Tbeile von der Angebots
kurve geschnitten wird, kann der Monojiolsnutzen
überbau])t nur gering sein ; dies ist auch der Grund,
warum Steuern auf Luxusartikel nicht viel einbringen
und nur sol ehe auf Massenartikel von finanzieller Be
deutung sind.
74. Beschräiikiiiigeii des Monopols.
Es wird nicht oft Vorkommen, dass ein mono-
jiolistischer Verkäufer bis auf die untere Breisgrenze
()]\ (Fig. ()3) herabgehen wird, es sei denn, dass er
bei seiner Breisbestimmung an die Genehmigung einer
Aufsiehtsbehörde gebunden wäre. Aber selbst dann
ist der Bestand des ^lonopols nicht ohne Nachtheil
für das Gemeinwol; denn die Sicherheit vor jeder
Konkurrenz enthebt den Unternehmer der Sorge, für
jede Broduktmenge die geringsten Herstellungskosten
zu ermitteln. Er wird zweckmässige Betriebsänderun
gen, wenn sie grössere Investitionen erfordern, nicht
so leicht cinfiihren, und diese Unterlassungen dürften
unter der Herrschaft des jnivaten oder staatlichen
Mono])ols häufiger eintreten und das Gemeinwol auf
die Dauer mehr sehädigen als der entgegengesetzte