in dem Staat, in dem sie eingetragen werden sollte.
Außerdem sollte sie in der Lage sein, gewisse Bank-
transaktionen auszuführen. Die von Morgan ge-
machten Vorschläge — und natürlich auch die von
anderen stammenden und von ihm gebilligten — wur-
den schließlich in Statuten niedergelegt, die wohl die
umfassendsten und ausführlichsten sind, die jemals von
einem Staat genehmigt wurden.
Es handelte sich nun nur noch um die Finanzierung
dieses Unternehmens. Sehr wahrscheinlich hätten
auch Charles M. Schwab, Richter Gary, John W.
Gates oder die anderen von dem halben Dutzend
Männer, die die Carnegie Company leiteten, eine
außerordentlich praktische Kombination auf dem Ge-
biete der Fabrikation und industriellen Leitung zu-
stande bringen können, die Verantwortung für die
Finanzierung dieses Planes aber konnte nur Morgan
übernehmen. Sie erforderte eine Entscheidung, auf
welche Weise die Dachgesellschaft das Kapital der
Einzelgesellschaften ablösen sollte — eine außer-
ordentlich komplizierte Frage. Wieviel Vorzugs-
aktien und wieviel gewöhnliche Aktien sollten von
der neuen Gesellschaft ausgegeben werden, um das
Kapital der in ihr aufgehenden Gesellschaften ab-
zulösen? Dieses Problem konnte nur ein finanzielles
Genie lösen, denn man mußte mit vielen Männern sich
auseinandersetzen — und soviel Köpfe, soviel Sinne.
Außerdem mußte noch die Frage entschieden wer-
den, was mit den Schulden der Einzelgesellschaften
geschehen sollte. Und schließlich die alles beherr-
schende Frage: würde die Öffentlichkeit fähig sein,
die Aktien der United States Steel Corporation, die
nicht zur Abfindung der Einzelgesellschaften benötigt
wurden, aufzunehmen?
Als der Plan fertig vorlag, sah er die Schaffung
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Morgan
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