Full text: Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

Der 
Clearing- 
houseverein.' 
Zweck. 
VI. Das Clearinghouse. 
Die Eisenbahnen Englands haben für ihre Gesannüt 
Beziehungen untereinander, in dem Clearinghousesystein 
kurzweg Clearinghouse eine so ausgebildete und umfassend® 
Organisation wie die keines andern Landes. Die gemeinsam® 
Abrechnung der Einnahmen aus dem directen Verkehr, 
welcher der Name herstammt, und an die im Auslande dab®| 
meist gedacht wird, bildet nur eine, zwar wesentliche ab®^ 
nicht einmal die wesentlichste Seite der Organisation. 
Verpflichtung, den directen Verkehr durch das Clearinglmns® 
abrechnen zu lassen, besteht nicht, und ein Theil 
auch anderweit abgerechnet. 
Für den durchgehenden Verkehr dieselben oder glei®^® 
Erleichterungen zu schaffen, wie wenn die verschieden®*^ 
Linien einer Gesellschaft gehörten : das bezeichnete die dem 
Clearinghouseverein gesetzliche Sanction verleihende 
vom 25. Juni 1850 als den Zweck desselben; und der dui®^ 
gehende Verkehr mit allen darauf bezüglichen Fragen 
denn auch der Ausgangspunkt und das Object jener Organ* 
sation. Ohne Competenzbedenken ist und wird noch f®* 
dauernd auf diesem Gebiete einheitlich geregelt, wofür 
Erfahrung das als nothwendig oder zweckmässig erweist 
allerdings auch nur dies: denn das wirkliche Bedürfniss 
die practische Nützlichkeit bestimmen durchweg das Hand® * 
der englischen Eisenbahnmänner, oft genug auf Kosten der Syst®
	        
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