fach angefeindete Vorgehen einzelner Kantone ihrerseits
sanktioniert, allerdings mit dem qualitativ sehr belangreichen
Unterschiede, dass Zins und Amortisation nun
nicht mehr, wie bei jenen kantonalen Anleihen in Gold,
bezw. in französischer, sondern in Schweizer Währung
ausbedungen sind. Das bedeutet einen ganz wesentlichen
moralischen Erfolg der Schweiz auf dem grossen
Anlagemarkt. Es sind dadurch schwere Bedenken gegen
diese Anlagen beseitigt und es ist nun die Bahn frei zu
weiterem Vorgehen.
Diesem ersten Schritt ist denn auch unmittelbar
der weit grössere zweite bereits gefolgt, nämlich der
Beschluss der Bundesversammlung, die bisher 3 % und
4 % Bundesbahnschuld überhaupt auf 3 % zu konvertieren.
Es handelt sich dabei um nichts mehr und
nichts weniger als um alle zur Zeit kündbaren oder in
den nächsten Jahren kündbar werdenden Bundesbahnobligationen
von bisher 4 und 3 '/ 2 %? im ganzen 389
Millionen Franken, auf 3 %, und zwar waren zunächst
für 140,8 Millionen Franken 4% Titel der S. C. B. und
der N. 0. B. zu konvertieren. Per 1904—1906 wären nun
249 von den 257 Millionen 3 */ 2 % Titeln der S. C. B.,
N. 0. B. und J. S. an der Reihe. Zu diesem Gesamtbeträge
von ca. 390 Millionen Franken kommt dann
ferner noch der laufende Kapitalbedarf der Bundesbahnen
für neue Bahnanlagen und Verbesserungen mit
ca. 30 Millionen Franken per Jahr.
Alles in allem tritt damit neben die bisherigen 400
Millionen 3 l / 2 % Bundesbahnrente eine neue Serie Titel
in noch weit stärkerem Betrage zu 3 %, nicht rückzahlbar
binnen wenigstens 10 Jahren und vollständig
zu amortisieren binnen 60 Jahren.