45
Aufgabe. Das Zeichen, unter dem wir auf der betretenen
Bahn getrost vorangehen können, ist strengste Realität
in der Einhaltung unsrer Zinsverpflichtungen, sparsame
Verwaltung in Bund und Kantonen und womöglich gute
finanzielle Resultate der Bundesbahnen, auf der ganzen
Linie aber vorsichtige Finanzwirtschaft: Zurückhaltung
gegenüber zu weit gehenden Zumutungen für neue Eisenbahnbauten,
für sozialpolitische Experimente und Subventionen,
und absolute Ablehnung aller unwirtschaftlichen
Verwendungen.
* *
*
Durch die auf S. 33 erwähnte Veränderung im Geldmarkt
seit dem Sommer 1903 erscheint nicht nur die
sofortige Konversion der 4 %, Anleihen auf 3 %, sondern
auch jede Konversion der bisher 3 '/, % Anleihen zur
Zeit ausgeschlossen. Die beabsichtigte Konversion der
per 1. Januar 1904 kündbar gewordenen 138 Millionen
3 Vs % J- S. Obligationen von 1894 ist daher vorerst
unterblieben. Sie musste unterbleiben schon aus Rücksicht
auf die Neuplacierung der jüngst konvertierten
141 Millionen vom November 1903. Jenes grosse J. S.
Anleihen besteht also unverändert weiter. Nächstdem
werden am künftigen 15. September und 15. Dezember
1904 je 30 Millionen 3 Vs % S. C. B. Anleihen von 1894,
am 28. Februar und am 31. Dezember 1905 bezw. 10
4- 7 Millionen 3 Vs % N. 0. B. Anleihen von 1894 und
1895 und endlich am 30. September 1906 29 Millionen
Jura-Bern-Luzern- und 5 Millionen Brünigbahn-Obligationen
von 1889 kündbar. Für diesen ganzen Betrag
von 249 Millionen Franken bleibt es nun bis auf weiteres
bei der bisherigen Verzinsung zu 3 '/s 0 0 - Für