Full text: Geburtenrückgang u. Sozialreform

D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges Sg 
Sinn erziehen. Ein Mann, der feiner Frau ohne die dringendfte Not zu- 
nuttet, in die Fabrik zu gehen, muß bei den Berufsgenofjen nicht als voll- 
wertig gelten. Er ift unmürdig eines Chrenamtes in der Organifation. 
Kein MähdHen, das auf fi Hält, darf einem Manne die Hand reichen, 
der ihr nicht die Sicherheit bietet, daß er allein die Familie ernähren Kkanıt 
und dazu bereit ijt. Im großen und ganzen ijt die wirtfHaftlidhe Lage 
unfere8 Arbeiterftandes fo, daß diejfes Ziel nicht bloß ein „Ideal“, fondern 
auch real erreichbar Mt, wenn die Beteiligten ih nur von feiner Notwendig- 
feit durchdringen lajjen wollten. 
Auf demfelben Boden liegt die Pilidht, daß die Frau aber auch das zum Haushalt 
Notwendige vom Verdienft des Mannes erhält, Nur zu oft haben wir im Kriege es 
ung fagen laffen müffen, daß die Frauen fidh jeßt beffer einridhten könnten und ruhiger 
und glüdlider mit ihren Kindern lebten, als wie der Mann zu Haufe war, E ift eben 
eine traurige Tatfache, daß die Männer oft gar zu jehr an fich [elbit denken und fich an 
Ausgaben gewöhnen, die nad) Lage ber Verhältniffe zurüdtreten müßten, während 
ran und Kinder darben, Oft ift au eine falfde Einfhäbung deifen, was der Haus - 
halt erfordert, die Urfadje. Auc nach diefer Richtung foltte bas Ehr- und Pflichtgefühl 
der Mitglieder durch die Standesorganijationen gewedt werben. — In Frankreich 
hatte die Megierung vor dem Krieg einen Gefegentivurf in Ausficht geftellt, zm das 
Recht der Fran in diefer Mihtung wirkfjamer zu fHüben, 
Aber nicht bloß die Arbeiter, fordern auch die Arbeitgeber follten 
der Nücfichten auf die Familie der Arbeiter nidht vergefjen. Wir kennen 
wohlwollende Arbeitgeber, die verheiratete Frauen grundjäglidh nicht 
be{häftigen. Die Arbeiterinnen werden vor dem Tage der Vermählung 
unter Überreidhung eines Gejdhenkes dauernd entlafjen, und e8 it be 
zeichnend für die erziehlide Wirkung diejer Megelung, daß e& nach unfjern 
Frfahrungen kaum vorkommt, daß eine foldhe junge Frau in andern 
Kabrifen Arbeit nimmt. Chenjo ft e& dank diejenı Beifpiel ausge[hloffen, 
daß die Arbeiter diefer Fabriken ihren Frauen zumuten, in andern Fabriken 
Mrbeit zu fuchen. Andere Fabriken entlaffen ihre Arbeiterinnen wenigjtens 
mit dem erjten Wochenbett. Soweit in der Häuslihen Be/häftigung noch 
ireie Zeit übrighleibt, wird nach Möglichkeit Arbeit inz Haus gegeben. 
Wenn nicht alle Arbeitgeber fo weit gehen zu fönnen glauben, [ei e& wegen 
ber Intereffen des GefhHäfts, fei es aus RNückficht auf die wirtfhaftlidhe Lage 
der Arbeiterfamilie, fo follten fie dod in der Art der Befchäftigung, in der 
Regelung der Zeit, der Paufen (namentlidh mittags) u. a. m. möglichit den 
Bedürfnijfen und Wünfjdhen entgegentommen. Der Arbeitgeber fjoll das 
nicht einfach dem Meijter oder Obermeifter überlajfen, Jondern fih felbft 
darum fümmern oder einen wohHlwollenden Beamten damit betrauen, 
Eine befondere Sorge foll e8 fein, daß die Hochfchwangere gejhont wird, 
daß die Wöchnerin nicht zu früh wieder eintritt und daß der Säugling regel- 
mäßig von der Mutter genährt wird. Wenn eine größere Zahl von Müttern 
beichäftigt wird, dann Jollte eine Krippe oder Stillitube eingerichtet werden, 
Sin Arbeitacher, der mit feinem Voltfe fühlt und die Not der Aukunft kennt.
	        
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