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Lage zu Ende der neunziger Jahre der Verbreitung
des Acetylenlichtes sehr günstig war, während die
Depression im Jahre 1901 auf die Weiterentwicklung
der Acetylenbeleuchtung jedenfalls ungünstig ein wirkte.
Es lässt sich auch nicht ableugnen, dass dieser oder
jener Konsument bei einem plötzlichen starken Emporschnellen
der Carbidpreise auf Petroleum zurückgegriffen
hat, aber im allgemeinen zeigt doch die
Konsumtabelle im Abschnitt III während der Jahre
1899-1903 eine stetige, wenn auch langsame Entwicklung,
wiewohl die Carbidpreise so stark variierten,
dass der höchste Engrospreis zum niedrigsten sich wie
3,87 : 1 verhielt. In Wirklichkeit aber werden 1904,
wenn die neuen Carbidwerke ihren vollen Betrieb aufnehmen,
die Preise bis zur Einführung des Zolles
weiterhin sinken, zumal wenn das jetzigen Syndikat
sich auflösen sollte, so dass alsdann die Preise einschl.
den Zollzuschlägen wohl schwerlich die jetzige Höhe
erreichen werden. Eine tatsächliche Benachteiligung
der Acetylenindustrie ist danach nicht zu erwarten.
Ob eine eventuelle Mehrbelastung der Carbidkonsumenten
durch die Einführung eines Zolles zu Gunsten
der Produzenten gerechtfertigt erscheint, hängt von
der Rentabilität der Carbidindustrie ab. Die schlechte
finanzielle Lage eines einzelnen Carbidwerkes würde
lediglich ein Beweis dafür sein, dass bei der Gründung
der Fabrik nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen
ist. Wenn jedoch die Gesamtheit einer Industrie
darniederliegt, so hat der Staat das Recht und die
Pflicht, hier regulierend einzugreifen, einmal im
Interesse der finanziell Schwachen, weit mehr aber
noch in seinem eigenen Interesse, insofern, als er durch
einen Zoll eine nationale Industrie hervorrufen kann.
Die Einführung eines Zolles auf Carbid ist vom volkswirtschaftlichen
Standpunkte aus um so eher gerecht-