Schaft angewandt wird. Die Vorzüge der Aktiengesellschaft
für den Aktionär, nämlich die grössere
Flüssigkeit des Kapitals und die grössere Sicherheit
gegen eventuelle Verluste gegenüber der Haftpflicht
und den daraus abgeleiteten Regressansprüchen der
G. m. b. H. sollten leider nicht in Erscheinung treten.
Die Ergebnisse schon der ersten Betriebsjahre waren
so ausserordentlich ungünstig, dass sie überhaupt
schwerlich zum Börsenhandel zugelassen worden wären,
und zweitens lag dieses auch gar nicht im Intresse der
Aktionäre, deren Heil gerade darin bestand, dass die
Papiere in festen Händen waren und nicht unter den
Schwankungen des Börsenhandels zu leiden hatten.
Aus diesem Grunde ist es auch erklärlich, dass die
Papiere an der Börse meist nicht gehandelt wurden.
Deshalb sind auch Kursnotierungen, die die finanzielle
Entwicklung der Industrie hätten illustrieren können,
nicht vorhanden. Die Aluminiumindustrie Neuhausen,
bei der die Carbidproduktion nur einen geringen Teil
ihrer Gesamtproduktion ausmacht, sowie die elektrochemischen
Werke Bitterfeld können hier nicht herangezogen
werden. Wenn auch die Aktionäre durch
Kursstürze keine Verluste zu erleiden brauchten, so
ist fast bei sämtlichen Aktiengesellschaften das Kapital
zusammengelegt oder durch Konkurs verloren gegangen,
sodass in der Praxis die Rechtsform der
Aktiengesellschaft mit den obengenannten Vorzügen
bei der Carbidindustrie gegenüber der G. m. b. H.
keine Vorteile besitzt.
Was die Dividendenzahlungen anbetrifft, so ist es
von den Aktiengesellschaften mit Ausnahme der beiden
letztgenannten Werke allein Hafslund, von dem die
Ausschüttung einer von der Muttergesellschatt garantierten
Dividende bekannt geworden ist. Seit 1899/1900
zahlt es jährlich 5 °/o. Vernier konnte im Jahre 1899