Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

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5. Kapitel 
Unternehmen sein soll. Tritt er seine Rechte nicht in 
Form einer hohen Verkaufssumme an K ab, sondern 
behält sich ein kündbares Pachtverhältnis vor, dann 
können A und K bei allem Fleiß nie mehr als das 
Notdürftigste verdienen. Jeden Rlehrverdienst wird sich 
B durch Pachterhöhung aneignen. 
von den 4 Personen E, A, K und B hat letztere 
also die bei weitem wirtschaftlich stärkere Position. 
K ist in unserem Falle vollkommen machtlos, erst 
wenn er in Form von B auftritt, erhält er aus 
beutende wacht. wo immer also schlechte und unge 
rechte Verhältnisse zu konstatieren sind, ist es klar, daß 
sie nicht in einem ungleichen Tausch wischen K und A 
zu suchen sind, also zwischen Zache gegen Arbeit, son 
dern Zache gegen Rechte. 
weil man dieses nicht auseinanderzuhalten ge 
wußt hat, daher die Verwirrung und namentlich die 
vielen verschiedenen Theorien, durch welche man der 
aufstrebenden Rrbeiterschaft das Lohnproblem zu er 
klären versucht hat, Theorien, die fast alle von der 
Entwickelung Lügen gestraft worden sind. 
Da ist das Lasallesche „eherne Lohngesetz", das 
er mit einer Überhebung sondergleichen verkündete, 
so daß er jeden, der es nicht anerkennen wollte, für 
einen Bösewicht oder Dummkopf erklärte, und das doch 
nur in einem Teil richtig ist und zwar in dem Teil, 
der gar nichts mit der Lösung des Lohnproblems zu 
tun hat. 
Lasalle behauptete bekanntlich, daß nach dem 
Gesetz von Angebot und Nachfrage der durchschnittliche 
Arbeitslohn immer auf den notwendigen Lebensunter 
halt reduziert werden wird, der in einem Volke ge-
	        
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