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5. Kapitel
Unternehmen sein soll. Tritt er seine Rechte nicht in
Form einer hohen Verkaufssumme an K ab, sondern
behält sich ein kündbares Pachtverhältnis vor, dann
können A und K bei allem Fleiß nie mehr als das
Notdürftigste verdienen. Jeden Rlehrverdienst wird sich
B durch Pachterhöhung aneignen.
von den 4 Personen E, A, K und B hat letztere
also die bei weitem wirtschaftlich stärkere Position.
K ist in unserem Falle vollkommen machtlos, erst
wenn er in Form von B auftritt, erhält er aus
beutende wacht. wo immer also schlechte und unge
rechte Verhältnisse zu konstatieren sind, ist es klar, daß
sie nicht in einem ungleichen Tausch wischen K und A
zu suchen sind, also zwischen Zache gegen Arbeit, son
dern Zache gegen Rechte.
weil man dieses nicht auseinanderzuhalten ge
wußt hat, daher die Verwirrung und namentlich die
vielen verschiedenen Theorien, durch welche man der
aufstrebenden Rrbeiterschaft das Lohnproblem zu er
klären versucht hat, Theorien, die fast alle von der
Entwickelung Lügen gestraft worden sind.
Da ist das Lasallesche „eherne Lohngesetz", das
er mit einer Überhebung sondergleichen verkündete,
so daß er jeden, der es nicht anerkennen wollte, für
einen Bösewicht oder Dummkopf erklärte, und das doch
nur in einem Teil richtig ist und zwar in dem Teil,
der gar nichts mit der Lösung des Lohnproblems zu
tun hat.
Lasalle behauptete bekanntlich, daß nach dem
Gesetz von Angebot und Nachfrage der durchschnittliche
Arbeitslohn immer auf den notwendigen Lebensunter
halt reduziert werden wird, der in einem Volke ge-