5. Kapitel
die Ware eine Zeitlang vom verkaufe zurückhalten
zu können, die Preise nach oben beeinflußt. Die Ve-
leihbarkeit des Grund und Lodens dagegen erhöht seinen
Tauschwert unter allen Umständen, sie vermehrt die
Zahl der Bewerber und ermöglicht den Besitzern das
warten auf einen Konjunkturgewinn. Die hohen preise
unserer städtischen Bauterrains wären gar nicht denk
bar, wenn die Erwerber sie bar bezahlen, oder aus
ihren Personalkredit hin kaufen müßten.
wenn in der Themie zwei Substanzen so verschieden
artig auf eine Säure reagieren, wie hier Ware und
Grund und Boden in ihren Beziehungen zu den ver
schiedenen wirtschaftlichen und gesetzgeberischen Fakto
ren, so wird es wohl keinen Chemiker geben, der dennoch
schließt, er habe es mit ein und derselben Substanz
zu tun.
Solches Kunststück bleibt, wie gesagt, der Volkswirt
schaft vorbehalten, die behauptet, Ware und Grund
und Boden seien gleichartig und demnach wirtschaftlich
gleich zu behandeln.
Deshalb können wir uns nicht scharf genug gegen
diese Ruffassung wenden.
Nur bei völliger Klarheit über die wesensunter?
schiede, die wir hier zu formulieren versucht haben,
ist es möglich, zu allgemein gültigen Schlußfolgerungen
zu kommen.
haben wir also erkannt, daß der Grund und Boden
weder Sache noch Ware ist, daß seine Benutzung nur
ein Necht darstellt, so wollen wir nun dieses Recht
zunächst einmal historisch verfolgen.
Sn den einfachsten Verhältnissen braucht der Nlensch
dieses Recht nicht erst zu erwerben, es ist ohne weiteres