Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

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5. Kapitel 
eine solche alles regulierende Freiheit nicht gibt, und 
daß hier nur die Gesetzgebung für Gerechtigkeit sorgen 
kann. 
Gerechtigkeit auf diesem Gebiete heißt 
aber unter allen Umständen: gesetzliche Für 
sorge, daß die zum Tausch aus st ehendenRechte 
der Bodennutzung keine schädigenden Mo 
mente enthalten, für alle die, die solche 
Rechte nicht zu erwerben in der Lage sind 
oder nicht erwerben wollen, aber doch auf 
diesem Grund und Boden leben müssen. 
von großer Bedeutung ist auch der internatio 
nale Tausch von Zache gegen Rechte, denn hier haben 
wir die Quelle ungeheurer Reichtümer einiger Völker und 
wirtschaftlicher Schwäche anderer. Ñus diesem Tausch 
ziehen die Engländer und Franzosen gewaltige Renten, 
namentlich die ersteren in ungeheurem Maße. Zeit 
Jahrhunderten hat sich das englische Kapital Grund- 
besitzrechte gesichert in fast allen überseeischen Ländern. 
Ts gab etwas Pulver und Blei, Gewehre und alte 
Wolldecken hin und erwarb dafür ewige Rechte am 
Boden, wo immer sie zu haben waren. ļ)eute noch 
gehören weite Gebiete in den vereinigten Staaten eng 
lischen Lords, die daraus Rieseneinkünfte ziehen, Ein 
künfte, die der amerikanische Export zu befriedigen 
hat und für den keinerlei Gegenwert wieder ins Land 
geht, was die in Ñfrika erworbenen Minenrechte für 
das englische Kapital bedeuten, braucht nicht erst er 
örtert zu werden. Ñuch die Wegerechte hat es, wo 
immer angängig, gegen sein Kapital, also gegen seine 
Zachgüter, einzutauschen verstanden. Fast alle Lisen-
	        
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