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5. Kapitel
eine solche alles regulierende Freiheit nicht gibt, und
daß hier nur die Gesetzgebung für Gerechtigkeit sorgen
kann.
Gerechtigkeit auf diesem Gebiete heißt
aber unter allen Umständen: gesetzliche Für
sorge, daß die zum Tausch aus st ehendenRechte
der Bodennutzung keine schädigenden Mo
mente enthalten, für alle die, die solche
Rechte nicht zu erwerben in der Lage sind
oder nicht erwerben wollen, aber doch auf
diesem Grund und Boden leben müssen.
von großer Bedeutung ist auch der internatio
nale Tausch von Zache gegen Rechte, denn hier haben
wir die Quelle ungeheurer Reichtümer einiger Völker und
wirtschaftlicher Schwäche anderer. Ñus diesem Tausch
ziehen die Engländer und Franzosen gewaltige Renten,
namentlich die ersteren in ungeheurem Maße. Zeit
Jahrhunderten hat sich das englische Kapital Grund-
besitzrechte gesichert in fast allen überseeischen Ländern.
Ts gab etwas Pulver und Blei, Gewehre und alte
Wolldecken hin und erwarb dafür ewige Rechte am
Boden, wo immer sie zu haben waren. ļ)eute noch
gehören weite Gebiete in den vereinigten Staaten eng
lischen Lords, die daraus Rieseneinkünfte ziehen, Ein
künfte, die der amerikanische Export zu befriedigen
hat und für den keinerlei Gegenwert wieder ins Land
geht, was die in Ñfrika erworbenen Minenrechte für
das englische Kapital bedeuten, braucht nicht erst er
örtert zu werden. Ñuch die Wegerechte hat es, wo
immer angängig, gegen sein Kapital, also gegen seine
Zachgüter, einzutauschen verstanden. Fast alle Lisen-