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Schlußfolgerungen
sen, der zur Erfüllung seiner staatlichen Ausgaben not
wendig war.
Das hat er nicht getan. Im Gegenteil, er hat
durch staatliche Aufwendungen auf den verschiedenen
Gebieten den bedingungslos weggegebenen Rechten einen
stetig wachsenden Wert verliehen, ohne sich hieran einen
entsprechenden Anteil zu sichern. So ist es gekommen,
daß ein Teil des Volkes ungeheure Einnahmen aus
Rechten schöpft, die ihm in dieser bedingungslosen Form
nie hätten gewährt werden dürfen, die keinen Arbeits
ertrag darstellen, und die deshalb auch bei der Erör
terung des Rechtes auf den vollen Arbeitsertrag nur
insofern zu berücksichtigen sind, als sie ausgeschaltet
werden müßten.
Was sich durch Vermögensbildung aus Rechten
ansammelt, ist nicht der Ertrag der eigenen Arbeit,
sondern ein, durch ein verliehenes Recht oder durch Miß
brauch eines solchen, möglicher Gewinn aus der Arbeit
anderer.
Es ist sonnenklar, daß, so lange diese Möglichkeit
bleibt, von einer Lösung des Problems des Rechtes auf
den vollen Arbeitsertrag nicht die Rede sein kann.
Ebenso klar ist, daß, wenn sich diese Bezüge aus
Rechten als das einzig störende Moment ausweisen
sollten, mit ihrer Beseitigung die Frage des Rechts
auf den vollen Arbeitsertrag gelöst sein würde.
Die Marxistische Lehre legt das störende Moment
in das Rapita! überhaupt, auch in das der Maschinen
und glaubt deshalb durch den Übergang sämtlicher
Produktionsmittel an den Staat, die allein gerechte
Verteilung des Arbeitsertrages herbeizuführen.
Wir haben bereits bei Besprechung des Lohn
problems gezeigt, daß die Maschine an sich keine