Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

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8. Kapitel 
Kraft hat, die sie bedienenden Arbeiter zu übervor 
teilen, solange der Tausch van Zache gegen Arbeit 
ein freier ist. wir haben ferner gesehen, daß die Ma 
schine kristallisierte und zum Teil sehr hohe geistige 
Arbeit darstellt, und daß sie somit ebenso, wie die 
körperliche Arbeit, ein Anrecht aus den vollen Arbeits 
ertrag hat. Das Verhältnis dieser beiden Faktoren 
zu einander aber aus deduktivem Wege zu ermitteln 
und danach rein verstandesgemäß zu regulieren, wird 
für immer alle menschlichen Fähigkeiten überschreiten. 
Auch hier kann nur der freie Vertrag zu einem ge 
rechten Ausgleich führen. 
wenn jemand seine ganze Trfindergabe und Arbeit 
in eine Maschine gesteckt hat, die soviel leistet, wie 
sonst 10 Arbeiter, dann hat er genau so gut ein Recht 
auf den vollen Arbeitsertrag wie jene. Dieses zugunsten 
der 10 Arbeiter verweigern, hieße nicht das Prinzip 
erfüllen, sondern es verletzen. 
Der ļ)ang, der in der Maschine kristallisierten 
Arbeit ein geringeres Recht als der Lohnarbeit zuzu 
sprechen, kommt daher, daß man Fälle konstatieren 
konnte, wo tatsächlich die Besitzer des Maschinenkapitals 
eine arbeitslose Rente genießen. 
wenn z. B. ein russischer Beamter mit 100 000 Mark, 
die er durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt „verdient" 
hat, an einem Fabrikunternehmen als Aktionär be 
teiligt ist, so gibt ihm die Maschine allerdings eine 
arbeitslose Rente, vorausgesetzt natürlich, es werde eine 
Dividende verteilt,' aber diese Rente kommt doch nicht 
aus der Maschine, sondern aus einem mangelhaften 
Rechtszustande, der den arbeitslosen Verdienst der 
100000 Mark zuläßt. Und wenn diese statt durch Kor 
ruption aus einer arbeitslosen Terrainspekulation stam-
	        
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