Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

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8. Kapitel 
zurück, und ebenso macht er es, wenn er es zu Bahn 
bauten, Kanälen usw. braucht. 
Rlso täuschen wir uns nicht, das Recht ist nie 
erloschen, nur hat er einen Teil daran zu Bedingungen 
weggegeben, die für ihn ungünstig sind und Macht- 
befugnisse in die Hände einzelner gelegt, die nie hätten 
gegeben werden müssen. Dieselbe Machtstelle, die die 
alten Bedingungen schuf, kann aber auch neue machen. 
wenn von Verstaatlichung die Bede ist, so muß man 
sich vor allem klar machen, was dieses Wort in der Wirk 
lichkeit bedeuten würde. Man kann damit nur meinen, 
der Staat solle an die hergäbe des Landes an die 
Nutznießer andere Rechtsgrundsätze und andere Be 
dingungen knüpfen, als es heute der Fall ist. 
wenn alles Land heute verstaatlicht würde, und 
die Menschen bekämen es überall gegen eine kleine 
Grundsteuer oder zu 1,50 Mark für 2180 000 qm Rohlen- 
feld ausgeliefert wie heute, dann wären wir eben 
soweit wie vorher. Nicht darauf kommt es an, dem 
Staate die Macht zurückzuerwerben, über seinen Grund 
und Boden zu verfügen, denn diese Macht hat er über 
haupt nie verloren, sondern es kommt darauf an, daß 
sie in richtiger weise ausgeübt werde, daß die Rechte 
und Einnahmen, die man im Laufe der Jahrhunderte 
weggegeben hat, langsam und organisch zurückgewonnen 
werden. 
Nur so kann das störende Element in der Güter 
verteilung beseitigt werden, und wir bekommen die 
wunderbare Wechselwirkung, daß, indem die Rllgemein- 
heit wieder in ihre Rechte und Einnahmen eintritt, die 
ihr gebühren, zugleich der illegitimen Rapitalbildung 
durch Rechte der Nährboden entzogen wird, so daß nur 
die durch kristallisierte ñrbeit übrig bleibt.
	        
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