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Arbeit und (Eigentum
^îese können ihn erhalten und daraus ergibt sich,
daß auch nur das Volk in seiner Gesamtheit ein
Eigentumsrecht an diesem Grund und Boden bean
spruchen kann.
Wie lächerlich es ist, wenn einzelne sich solches
anmaßen, sehen wir an einer Erscheinung, wie die des
t-ebaudy, des „Kaisers der Sahara", hätte er Macht
9enug gehabt, seinen Ansprächen Geltung zu verschaffen,
würde niemand lachen. Dann wäre er vielleicht der
egründer einer neuen Dynastie, zu der künftige 3ei-
en in Bewunderung emporgeschaut hätten.
Ganz anders liegt es nun dort, wo in einem
Dolke der Kampf ausgeschaltet ist, wo also die
.beit die einzige Quelle des Eigentums ist oder we
nigstens sein müßte, hier hat jeder unstreitig das
^echt, zu sagen: dieses habe ich hervorgebracht, dies
m mein, und er kann sein Eigentumsrecht dadurch
ekunden, daß er sein Werk wieder zerstört, wenn
man es ihm zu nehmen gesonnen wäre.
Wir glauben nicht, daß Menschen je dieses in
nerste Eigentumsrecht, nämlich das des Schöpfers an
seinem Werk, aufgeben und zugunsten der Gesellschaft
n treten werden. Daß sie es hin und wieder unter
em Zwange religiöser Anschauungen getan haben, be
weist nichts. Das find minimale Ausnahmen geblieben.
ensogut konnte man aus der Tatsache, daß es Mönche
und Nonnen gibt, den Schluß ziehen wollen, die ganze
Şlt könne ein Klosterleben führen.
Der Mensch will den Ertrag seiner Arbeit für
şich und die Seinen, d. h. seine engere Familie, und
das Recht auf den vollen Arbeitsertrag bildet somit
auch einen der Ecksteine volkswirtschaftlicher und so-
Zmlwissenschaftlicher Untersuchungen.