Full text: Laienbrevier der National-Ökonomie

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Arbeit und (Eigentum 
^îese können ihn erhalten und daraus ergibt sich, 
daß auch nur das Volk in seiner Gesamtheit ein 
Eigentumsrecht an diesem Grund und Boden bean 
spruchen kann. 
Wie lächerlich es ist, wenn einzelne sich solches 
anmaßen, sehen wir an einer Erscheinung, wie die des 
t-ebaudy, des „Kaisers der Sahara", hätte er Macht 
9enug gehabt, seinen Ansprächen Geltung zu verschaffen, 
würde niemand lachen. Dann wäre er vielleicht der 
egründer einer neuen Dynastie, zu der künftige 3ei- 
en in Bewunderung emporgeschaut hätten. 
Ganz anders liegt es nun dort, wo in einem 
Dolke der Kampf ausgeschaltet ist, wo also die 
.beit die einzige Quelle des Eigentums ist oder we 
nigstens sein müßte, hier hat jeder unstreitig das 
^echt, zu sagen: dieses habe ich hervorgebracht, dies 
m mein, und er kann sein Eigentumsrecht dadurch 
ekunden, daß er sein Werk wieder zerstört, wenn 
man es ihm zu nehmen gesonnen wäre. 
Wir glauben nicht, daß Menschen je dieses in 
nerste Eigentumsrecht, nämlich das des Schöpfers an 
seinem Werk, aufgeben und zugunsten der Gesellschaft 
n treten werden. Daß sie es hin und wieder unter 
em Zwange religiöser Anschauungen getan haben, be 
weist nichts. Das find minimale Ausnahmen geblieben. 
ensogut konnte man aus der Tatsache, daß es Mönche 
und Nonnen gibt, den Schluß ziehen wollen, die ganze 
Şlt könne ein Klosterleben führen. 
Der Mensch will den Ertrag seiner Arbeit für 
şich und die Seinen, d. h. seine engere Familie, und 
das Recht auf den vollen Arbeitsertrag bildet somit 
auch einen der Ecksteine volkswirtschaftlicher und so- 
Zmlwissenschaftlicher Untersuchungen.
	        
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