2. die Verzinsung des angelegten Capitals (einschliess
lich der Grundrente, wenn der Unternehmer zugleich
Besitzer des Grundstückes ist),
3. die Risicoprämie.
Bei anderen Nationalökonomen, die sich bemühen,
die Capitalisten in Lohnarbeiter zu verwandeln, in der
Hoffnung, dadurch zu vermeiden, dass durch die Um
wandlung des capitalistischen Eigentums in Gemeineigen
tum die Lohnarbeiter in Capitalisten verwandelt werden,
finden wir die Sache mit anderen Ausdrücken dargestellt:
Risicoprämie, Entbehrungslohn remuneration of the
abstinence) und Untemehmerlohn (wages of superinten
dence).
§ I.
Die Risicoprämie.
Man behauptet erstens, dass die Extraprofite, die
einzelnen Capitalisten zufallen, eine Entschädigung für
die hohen Gefahren darstellen, denen sie ausgesetzt sind.
„Die Erfahrung lehrt uns,“ so sagt Leroy-Beaulieu, „dass
von 10 Unternehmern in der Industrie oder im Handel,
2 oder 3 Bankerott machen oder in Zahlungsschwierig
keiten geraten, 5 oder 6 höchstens ihren Lebensunterhalt
verdienen, nur eine bescheidene Entlohnung für ihre Arbeit
gewinnen und kaum ihre Habe bei einander halten oder
doch nur in sehr bescheidenen Grenzen vermehren können,
und dass endlich höchstens einer oder zwei ein irgendwie
beträchtliches Vermögen erwerben.“*)
Wenn es also Unternehmer giebt, die sehr viel ver
dienen und selbst zu viel zu verdienen scheinen, so darf
man nicht vergessen, dass ein anderer Teil mit Verlust
arbeitet. Das zeigen auch die Ziffern von 2254 deutschen
Actiengesellschaften, deren Bilanzen für 1891-92 van der
Borght mitgeteilt hat:
') Traité d’économie politique, IL, pag. 207.