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Entwickelung der Industrie; Aneignung des von den
Arbeitern geschaffenen Mehrwerts durch die Capitalisten ;
schamlose Ausbeutung des Genies der Erfinder, die die
Kräfte Ihres Gehirnes verkaufen mussten, um nicht
Hungers zu sterben. So könnte man diese Liste noch
ins Unendliche fortsetzen.
Nehmen wir indessen einmal an, es sei anders. Nehmen
wir für einen Augenblick — obschon die Thatsache dem
entschieden widerspricht — an, dass alle Capitalisten die
Söhne ihrer Thaten seien, dass diese Thaten selbst legitim
seien und dass die Besitzer der Productionsmittel ihr Vermögen
einzig und allein ihrer persönlichen Arbeit verdanken
: dann wäre das immer noch kein zureichender
Grund, dass die Gesellschaft ihnen einen ewigen und
übertragbaren Besitztitel an der Arbeit anderer gäbe; es
wäre immer noch kein zureichender Grund, dass ihre
Kinder und Kindeskinder von Generation zu Generation
diesen so geschaffenen Reichtum erbten und nichts als
eben Erben wären.*)
Wenn man das durch persönliche Arbeit erworbene
Eigentum für legitim erklärt, das ererbte Eigentum ist
es zweifellos nicht.
Man behauptet freilich, das Erbrecht erfülle eine
sociale Mission, weil es diejenigen zur Arbeit antreibe,
die ihre Kinder und Erben reich machen wollen.
Dieses Argument mag einige Berechtigung haben,
wenn es sich um den Erbgang in directer Linie oder selbst
um das testamentarische Erbrecht handelt, das auch die
Socialisten im allgemeinen nur beschränken, nicht aber
unterdrücken wollen.**) Aber will man etwa behaupten,
dass es sich mit der Collateralerbschaft, dem letzten und
seit langem ungerechtfertigten Ueberbleibsel aus der Zeit,
wo die „grosse Familie“ noch Wirklichkeit war, ebenso
verhält? Und ist es nicht andererseits unendlich viel wahr-*)
Héritiers, sans labeur, des champs fumés de morts!
**) Siehe z. B. Colins: La science sociale, V. Band,
pag. 320 ff. Schaeffle: Die Quintessenz des Socialismus.