lieh nicht den persönlichen Anreiz hätte, der auf anderen
Gebieten den Vorteil der privaten Unternehmungen aus
macht. Wenn eine Concurrenz existiert, so kann der Zweck
dieser Einrichtungen nur unvollkommen und weniger spar
sam erreicht werden, z. B. in dem Falle, dass sich mehrere
Eisenbahnlinien Concurrenz machen. Wenn aber anderer
seits diese Concurrenz unter den Privatunternehmern fehlt,
dann leidet das Publicum nach verschiedener Richtung
hin Schaden, und die Privatinteressen der Besitzer machen
sich tyrannisch fühlbar. So zeigen sich sowohl vom Ge-
sichtspuncte der Production als auch von dem der Ver
teilung des Reichtums aus deutlich Vorteile der socialen
Organisation derartiger Unternehmungen.“*)
Diese Vorteile solcher durch den Staat oder durch
andere öffentliche Institutionen, wie z. B. die Provinzen
oder besonders die Städte,**) betriebenen Unternehmungen
sind sehr verschiedener Natur: Einmal dienen die ge
wonnenen Ueberschüsse dazu, die Steuerlasten zu ver
mindern, anstatt einigen Actionären zuzufliessen; sodann
wird der Betrieb nicht ganz und gar, oder wenigstens
nicht in dem Masse, von dem Gesichtspunct aus geleitet,
den höchsten Profit zu erzielen, wie das bei den capitalisti-
schen Unternehmungen der Fall ist — ausgenommen
selbstverständlich den Fall, wo es sich um fiscalische
Monopole handelt — ; im Regiebetriebe pflegt man leichter
der öffentlichen Meinung Rechnung zu tragen, besonders,
wenn es sich um die Lage der Angestellten handelt
oder um den Ankauf der Rohmaterialien, um den Preis
und die Qualität der Products oder der Dienste und end
lich um das Interesse der kommenden Generationen.
*) Graf von Hamilton: Le développement des
fonctions de l’Etat, dans leurs rapports avec le droit con
stitutionnel/ (Revue d’économie politique, 1891, pag. 140 ff.)
**) Ueber die jüngsten Fortschritte des Municipalsocialismus
in England siehe Harrison: Municipal trading. (Economie
Journal, Juni 1900.)