lieh nicht den persönlichen Anreiz hätte, der auf anderen
Gebieten den Vorteil der privaten Unternehmungen ausmacht.
Wenn eine Concurrenz existiert, so kann der Zweck
dieser Einrichtungen nur unvollkommen und weniger sparsam
erreicht werden, z. B. in dem Falle, dass sich mehrere
Eisenbahnlinien Concurrenz machen. Wenn aber andererseits
diese Concurrenz unter den Privatunternehmern fehlt,
dann leidet das Publicum nach verschiedener Richtung
hin Schaden, und die Privatinteressen der Besitzer machen
sich tyrannisch fühlbar. So zeigen sich sowohl vom Gesichtspuncte
der Production als auch von dem der Verteilung
des Reichtums aus deutlich Vorteile der socialen
Organisation derartiger Unternehmungen.“*)
Diese Vorteile solcher durch den Staat oder durch
andere öffentliche Institutionen, wie z. B. die Provinzen
oder besonders die Städte,**) betriebenen Unternehmungen
sind sehr verschiedener Natur: Einmal dienen die gewonnenen
Ueberschüsse dazu, die Steuerlasten zu vermindern,
anstatt einigen Actionären zuzufliessen; sodann
wird der Betrieb nicht ganz und gar, oder wenigstens
nicht in dem Masse, von dem Gesichtspunct aus geleitet,
den höchsten Profit zu erzielen, wie das bei den capitalistischen
Unternehmungen der Fall ist — ausgenommen
selbstverständlich den Fall, wo es sich um fiscalische
Monopole handelt — ; im Regiebetriebe pflegt man leichter
der öffentlichen Meinung Rechnung zu tragen, besonders,
wenn es sich um die Lage der Angestellten handelt
oder um den Ankauf der Rohmaterialien, um den Preis
und die Qualität der Products oder der Dienste und endlich
um das Interesse der kommenden Generationen.
*) Graf von Hamilton: Le développement des
fonctions de l’Etat, dans leurs rapports avec le droit constitutionnel/
(Revue d’économie politique, 1891, pag. 140 ff.)
**) Ueber die jüngsten Fortschritte des Municipalsocialismus
in England siehe Harrison: Municipal trading. (Economie
Journal, Juni 1900.)