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oder Schnapsfabricanten und wie sie sonst alle heissen,
auf zwingen.
Wenn sich eine oder die andere dieser Industrieen
dagegen in den Händen des Staates befindet, so kann
er beim Einkauf der Rohmaterialien, einen bedeutenden
Einfluss auf den Preis der Producte und die Arbeitsbe
dingungen der Producenten ausüben.
Dieser Einfluss bedeutet sicherlich eine erhebliche
Gefahr, wenn die öffentliche Gewalt in den Händen einer
Coterie, einer Partei oder einer Classe liegt; wenn sie
aber umgekehrt das Allgemeinwohl im Auge hat, dann
kann sie für die Producenten der Rohmaterialien ausser
ordentlich günstige Wirkung haben.
In der Schweiz leistet z. B. die Verwaltung des Alkohol
monopols — die man deshalb sehr ungerechter Weise
beschuldigt hat, sie treibe eine „Kartoffelwahlpolitik“*)
— armen Cantonen sehr erhebliche Dienste, indem sie
zur Destillation die von jenen gebauten Kartoffeln benutzt,
anstelle von Mais und anderen ausländischen Cerealien,
die die Privatdestillateure früher verwendeten.
In Frankreich vermeidet man, dank der Einrichtung
des Tabakmonopols, das nach der Grösse des Verbrauches
die Grösse des Anbaues regelt, die Ueberproduction, die
Unstetigkeit des Preises und die schweren Krisen, unter
denen in diesen letzten Jahren die belgischen Tabakbauern
so ¡erheblich zu leiden hatten. Wie ¡Adolph Wagner schreibt,
wird der geerntete Tabak von der Regieverwaltung auf
gekauft und zwar zu Preisen, die der Finanzminister im
voraus für die verschiedenen Tabaksqualitäten festsetzt.
Auf diese Weise erzielt der Pflanzer nicht nur einen aus
kömmlichen Preis, sondern auch einen von Jahr zu Jahr
fast gleichbleibenden. Er gewinnt somit, — und darin besteht
ein Hauptvorzug dieses Verfahrens vor dem „freien Handel
*) D r o z : Essais économiques. Le monopole de l’aîcool
en Suisse (Paris, Alcan, 1896), pag. 577.