Widerspruch der zu seiner Lösung vorgeschlagenen
Formeln ergäbe.
Wie gross nun auch immer diese Schwierigkeiten
sein mögen — und wir gedenken ihnen nicht aus dem
Wege zu gehen — so muss man doch bemerken, dass
man sehr wohl eine collectivistische Gesellschaft, sowohl
vom Standpunct des Eigentums als der Production, vor
stellen kann, in der man sich auf eine stufenweise Ver
besserung und Vervollkommnung der in der heutigen Ge
sellschaft üblichen Entlohnungsarten beschränken würde.
Geradeso wie die socialistischen Genossenschaften
Lohnarbeiter beschäftigen, ihnen aber ein Lohnminimum
garantieren, einen Anteil an den Ueberschüssen, einen
achtstündigen Arbeitstag — wenigstens in Brüssel — eine
feste und dauernde Beschäftigung, eine Menge von Vor
teilen im Falle von Krankheit, Alter, Arbeitsunfähigkeit,
geradeso könnten in der grossen Cooperative, die schliess
lich eine collectivistische Gesellschaft sein würde, in einem
gewissen Umfange die heutigen Formen der Entlohnung
beibehalten werden.
Dieser Teilcollectivismus — wir würden sagen: dieser
„capitalistische Collectivismus“, wenn die beiden Worte
nicht beim Zusammentreffen aufschrieen — diese Mittel
form zwischen Socialismus und Individualismus würde und
könnte, wie wir gleich bemerken wollen, nur ein Ueber-
gang zum reinen Collectivismus sein. Deshalb entbindet
das uns auch nicht von der Pflicht, die von den verschie
denen socialistischen Schulen vorgeschlagenen Verteilungs
formeln durchzuprüfen.
So zahlreich diese Formeln übrigens auch sein mögen,
man kann sie alle auf zwei Grundprinzipien zurückführen :
das zu befriedigende Bedürfnis oder die geleistete Arbeit
—■ das Recht auf Existenz oder das Recht auf den vollen
Arbeitsertrag.
Ausgehend von dem Begriff des Bedürfnisses — des
Gebrauchswerts — und sich auf das Recht auf