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Existenz stützend, sagen die Communisten : jedem nach
seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen. Ausgehend
von dem Begriff der Arbeit — vont T auschwert
— sagen dagegen die Collectivisten, im weiten Sinne des
Wortes: jedem Arbeiter sein voller Arbeitsertrag.
Auf den ersten Anschein widersprechen sich diese
beiden Formeln vollkommen. Wir glauben indessen, dass
man sie miteinander vereinigen und die eine durch die
andere ergänzen kann und muss.
§ I.
Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag.
Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag findet seine
vollständige Verwirklichung entweder auf der einsamen
Insel Robinsons oder in einer solchen gesellschaftlichen
Ordnung, wo zwar das Eigentum collectivistisch ist, die
Benutzung des allgemeinen Eigentums dagegen individualistisch
bleibt. Das ist der Fall z. B. in einer ländlichen
Gemeinschaft, in der, wenn auch nicht jeder Arbeiter,
so doch jede ökonomische Einheit, jeder Haushalt, sein
Los erhält und alles, was er herstellt selbst verzehrt,
und auch alles verzehrt, was er selbst herstellt.
Von dem Augenblick ab, wo die Production, unter
welcher Form immer, gesellschaftliche Production wird,
wo die gemeinsame Arbeit an Stelle der individuellen
Arbeit tritt, kann aber nicht mehr die Rede davon sein,
dass man jedem Arbeiter sein Arbeitsproduct in
natura giebt, sondern nur den Wert des Arbeitsproduktes,
das Aequivalent für die im gemeinsamen
Werke verausgabte Arbeitskraft. Und dann erhebt sich
das Problem, zu wissen, was es mit der Hauptformel, mit
dem Leitmotiv aller socialistischen Programme als Verteilungsprincip
auf sich hat: jedem Arbeiter das Product
seiner Arbeit.
Wie schon Anton Menger*) bemerkt, hat das Recht
*) A. Menger: Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag.