Full text: Die Entwickelung zum Socialismus

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welche Mittel die Allgemeinheit eine Entschädigung der 
lebenden Capitalisten einführen könnte, während sie die 
toten Capitalisten ohne Entschädigung expropriiert. 
§ 3- 
Die Expropriation mittels Entschädigung 
der Lebenden. 
Unter den Vorschlägen zur Expropriation nach dieser 
Formel giebt es einige, die — ebenso wie die Expropriation 
ohne Entschädigung — den unvermittelten und vollstän 
digen Uebergang vom capitalistischen zum collectivi- 
stischen Regime voraussetzen ; andere aber auch, die sich 
mit einer allmählichen und sogar beschränkten Umformung 
begnügen. 
In seiner Broschüre: Die Quintessenz des Socialismus 
charakterisiert Schäffle die Systeme der ersten Gruppe 
wie folgt : 
„Der Bourgeois mag ein Recht haben auf das, was 
er unter dem bisherigen Productionszustand erworben hat, 
und wir können ihm sein Privatcapital ablösen, wie er 
das Feudalrecht abgelöst hat. Aber er hat gar kein Recht, 
in alle Zukunft hinein die Hintanhaltung der besseren 
Productionsweise zu verlangen. Letztere kann im Namen 
des Volkes als neuer Rechtszustand in jedem Augenblick 
proclamiert werden. Alsdann kann der Capitalist allein 
seinen Grossbetrieb nicht besorgen. Er mu$s und wird 
sogar froh sein, wenn man ihm und seinen Kindern das 
Privatcapital durch Genussmittelraten ablöst, welche eine 
Zeit lang dauern, bis alle in denselben neuen Zustand 
hineingelebt sein werden. Er wird sich dem Recht, das 
von der Mehrheit des eigentlichen Volkes proclamiert wird, 
ebenso beugen, wie der Adel vor dem durch das Bürger 
tum proclamierten neuen Volksrechte sich beugen und 
mit der Ablösung der feudalen Rentenquellen zufrieden 
sein musste.“
	        
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