Full text: Die Entwickelung zum Socialismus

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Wenn man zu einem solchen Vorgehen griffe, dann 
müsste sich eine Familie, die z. B. Productionsmittel im 
Werte von ioo Millionen besässe, als hinlänglich ent 
schädigt betrachten, wenn man ihr im Verlauf von 30, 
40 oder 50 Jahren den escomptierten Wert dieser 
100 Millionen in Jahreszahlungen in der Form von Ver 
zehrsgütern, Luxusgegenständen und dergl. geben würde. 
Das setzt aber, um es noch einmal zu sagen, die 
gleichzeitige Unterdrückung aller Formen des privaten 
Capitals voraus. Es wäre ganz unzulässig, dass einzelne 
Besitzer nur eine zeitlich beschränkte Jahresrente em 
pfingen, während andere im Genüsse einer dauernden 
Rente blieben. Folglich wird die Formel der Entschädi 
gung der Lebenden unanwendbar von dem Augenblicke 
ab, wo es sich — auf der Linie des geringsten Wider 
standes — um einen stufen weisen Uebergang vom capi- 
talistischen zum Collectiveigentum handelt. Dieser Socia- 
lisierungsprocess kann normaler Weise nur durchgeführt 
werden, wenn man dieselben Regeln überall anwendet,, 
ohne verschiedene Arten für die verschiedenen Arten von 
Capitalisten zu schaffen. 
„Die neue sociale Organisation, deren Dasein auf der 
Gerechtigkeit beruht, muss sich ohne eine einzige Un 
gerechtigkeit durchsetzen.“ (Colins.) 
Das kann man erreichen, wenn man ein System an 
wendet, das nach dem Worte Bazards „darin besteht, 
dem Staate, der zu einer Association der Arbeiter geworden 
ist, das Erbrecht zu übertragen, das heute auf die Familie 
beschränkt ist.“*) 
Von den unzähligen Systemen, die auf eine Beschrän 
kung des gesetzlichen oder testamentarischen Erbrechts 
abzielen, wollen wir nur als Beispiel die Mittel anführen, 
die Colins in seiner Allgemeinen Theorie der Organisation 
des Eigentums vorschlägt : 
*) Doctrine de Saint-Simon. Esposition 1828—1829. 7. Sitzung 
(Paris, 1830), pag. 187.
	        
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