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der That eine ganze Menge von Beispielen anführen :
der preussische Staat war früher Actionär der preussi-
schen Bank, und der belgische Staat ist mit einer Menge
von Privatleuten zusammen Actionär der Kleinbahngesell
schaft. Die thätsächliche Originalität des Systems beruht
nach unserer Meinung vielmehr in seiner Verall
gemeinerung, in der scharfen Betonung der unbestreit
baren Thatsache, dass die Gesamtheit der capitalistischen
Unternehmungen notwendigerweise Ueberschüsse und
zwar stets wachsende Ueberschüsse machen muss, wenn
auch und während die einzelnen Capitalisten dem Risico
des Verlustes ausgesetzt sind.
Wenn also eine physische oder juristische Person
existierte, die financiell kräftig genug wäre, sich an allen
gegründeten Unternehmungen zu beteiligen, so müsste sie
nach dem Gesetze der grossen Zahl mit mathematischer
Sicherheit Geld verdienen.
Der Staat kann diese Rolle spielen, indem er sich
zum Banquier für jedermann macht, zum Vermittler
zwischen allen denen, die Geld anlegen, und denen, die
ein gesundes Geschäft begründen wollen. Und unter diesen
Umständen würde ihm die Differenz zwischen den Zinsen
für die dargeliehenen Summen und der mittleren Dividende
aus allen Unternehmungen, an denen er sich beteiligte,
zufliessen.
Wir müssen indessen bemerken, dass diese Differenz
gleich Null oder beinahe gleich Null sein würde, wenn
sich der Staat an alten, seit einer gewissen Zeit bestehenden
und sozusagen auf dem Beharrungszustand angelangten
Unternehmungen beteiligen würde ; denn er müsste die
Actien nicht zu ihrem Nominal-, sondern zu ihrem Cours
werte erwerben, und dieser Wert würde wenig Aussicht
auf ¡'Steigerung in der Zukunft bieten. Die Staatsbeteiligung
an den Geschäften einer schon lange bestehenden Gesell
schaft könnte also nur den Sinn haben, ihre vollständige
Expropriation vorzubereiten und zu erleichtern — eine Ex-