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propriation, die man aus anderen Gründen für vorteilhaft
halten würde.*)
Wenn es sich um neue Unternehmungen handelt,
kann dagegen das von Solvay empfohlene „Eindringungs“-
oder Beteiligungssystem sehr verführerisch erscheinen, den
Staat an allen Unternehmungen zu interessieren und den
Uebergang von der capitalistischen zu einer rein socialisti-
schen Ordnung zu erleichtern.
Nur können wir uns damit nicht einverstanden er
klären, dass nach Solvay der Staat, der in alle neuen oder
erweiterten Unternehmungen eintritt, nichts anderes sein
*) Vor einigen Jahren hat die schweizerische Regierung
unter den folgenden Umständen dieses Verfahren angewandt:
„Bis zum Verfalltage im Jahre 1898 konnte von einem Rück
kauf (der schweizerischen Eisenbahnen) durch Kündigung der
Concessionen nicht mehr die Rede sein. Der Bundesrat ver
suchte es also mit einem anderen Mittel, das man das System
der Beteiligung, System der Penetration, genannt hat, weil es
darin bestand, dass die Eidgenossenschaft durch allmählichen
Kauf grosser Actienmengen an den Gesellschaften beteiligt
werden sollte, um auf diese Weise zunächst einen entscheiden
den Einfluss in den Generalversammlungen ausüben und sie
sodann möglicherweise zum Rückkauf auf Grund gütlichen
Uebereinkommens bestimmen zu können.“ (Le rachat des
chemins de fer en Suisse. Circular des Musée social, No. 18
vom 25. Mai 1898.)
Zu diesem Zwecke erwarb der Bundesrat am 27. Juni
1890 30000 Actien der Jura-Bern-Luzern-Linie; im selben und
im folgenden Jahre sodann 47090 Actien der Jura-Simplon-
Gesellschaft, die sich gerade mit der obengenannten fusioniert
hatte. Ende 1891 war die Eidgenossenschaft also Besitzerin von
77090 Actien der Gesellschaft, die im ganzen 104000 Prioritäts
und 245 000 Stammactien ausgegeben hatte.
Anfang 1891 bot ein Bankenconsortium der Eidgenossen
schaft 50000 von 100000 Actien der Centralbahn an. Aber
die Verwaltung der Centralbahn erklärte sich bereit, das ganze
Netz abzutreten. Die schweizerischen Kammern sprachen sich
in diesem Sinne aus, der Vorschlag wurde aber beim Referendum
verworfen, zum Teil, weil man fand, dass die Eidgenossenschaft
die Actien der Centralbahn über ihrem reellen Werte bezahlte.
Das Votum von 1891 machte der Eindringungspolitik, wie über
haupt jedem Versuche des freihändigen Rückkaufs ein Ende.