Full text: Die Entwickelung zum Socialismus

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sicht auf seine politische Gesinnung — so könnte der 
Mann nirgendswo mehr eine Stelle finden. 
Ebenso spricht man mit allen Anzeichen des 
Schreckens von den Unzuträglichkeiten, die die Regie- 
mentation der gesellschaftlichen Arbeit für die persön 
liche Freiheit mit sich bringen werde.*) Aber, wir wieder 
holen, wie kann man denn übersehen, dass eine derartige 
Réglementation — in den Arbeiterschutzgesetzen und den 
gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsordnungen — schon 
jetzt unter dem capitalistischen System bestehe? 
Die vollständige Freiheit der Arbeit ist nur in den 
Einzelunternehmungen möglich, wenn man unter Freiheit 
der Arbeit wohlgemerkt einzig und allein ihre Unter 
werfung unter die Naturgesetze versteht, eine Unter 
werfung, die umso grösser ist, je isolierter die Arbeit. 
Von dem Moment ab dagegen, wo die Arbeit, ganz gleich 
zunächst welcher Art sie ist, die Eingliederung des Indi 
viduums in ein Ganzes, in einen wirtschaftlichen Organis 
mus, erfordert, unterliegt die Freiheit notwendigerweise 
Beschränkungen. Der Chef eines Hospitals, der zu regel 
mässigen Krankenbesuchen verpflichtet ist, der Professor, 
der seine Collégien lesen muss, sind ihnen genau so unter 
worfen, wie der Arbeiter einer Fabrikordnung. 
Diese zum ordnungsmässigen Gange der Arbeit un 
bedingt nötige Réglementation würde der Socialismus 
selbstverständlich nicht abschaffen. Nur würde sie an 
statt das persönliche und ausschliessliche Werk eines 
Unternehmers, dessen Interessen denen der Arbeiter ent 
gegengesetzt sind, der Willensausdruck der Arbeiter selbst 
werden, die dieselben Rechte und Interessen haben. 
Würde diese Réglementation im Namen und im In 
teresse der Allgemeinheit der Freiheit der Producenten 
nicht offenbar mehr Rechnung tragen als die heutige 
Réglementation, die allen im Interesse einiger weniger 
*) Ebenfalls Spencer.
	        
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