Full text: Die Entwickelung zum Socialismus

Anton Monger, Professor der Rechtswissenschaft an 
der Universität Wien, stellt das mit folgenden Worten 
dar :*) 
„Unser heutiges Vermögensrecht, dessen Mittelpunct 
das Privateigentum bildet, gewährleistet dem Arbeiter nicht 
den vollen Arbeitsertrag. Indem nämlich unser Privatrecht 
die vorhandenen Vermögensobjecte, namentlich die Pro- 
ductionsmittel, einzelnen Personen zu beliebiger Benutzung 
überweist, verleiht es diesen eine Machtstellung, kraft 
welcher sie ohne eigene Arbeit ein Einkommen beziehen 
und zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse verwenden können. 
Dieses Einkommen, welches die von der Rechtsordnung 
begünstigten Personen ohne persönliche Gegenleistung an 
die Gesellschaft empfangen, bezeichnen die Saint- 
Simonisten, die Anhänger von Bûchez und Rodbertus als 
Rente, Thompson und Marx als Mehrwert; ich werde 
es das arbeitslose Einkommen nennen.“ 
So haben also dank dem Privateigentum am Capital 
die Besitzer ,der Productions- und Austauschmittel das 
erbliche Recht, sich den durch die Arbeit anderer 
geschaffenen Mehrwert anzueignen. Sie können ihn gänz 
nach ihrem Belieben productiv oder unproductiv verwen 
den, ihn in wüsten Orgien vergeuden, oder ihn aufspeichern, 
um die Ausbeutung der Arbeit in um so grösserem Stile 
zu betreiben. Als Herren leiten sie die Werkstätten und 
Fabriken, vorausgesetzt, dass sie nicht vorziehen, an ihre 
Stelle bezahlte Directoren zu setzen. Und sie werfen, 
sei es direct, sei es durch eingeschobene Mittelspersonen, 
Waren, Tauschwerte auf den nationalen oder internatio 
nalen Markt mit der einzigen Absicht, nicht etwa Be 
dürfnisse zu befriedigen, sondern Profite zu erzielen. 
*) Anton Menger: Das Recht auf den vollen Arbeits 
ertrag (Stuttgart, 1891). II. Aufl., pag. 2 und 3. 
Vergl. über die Marxsche Theorie des Mehrwerts auch 
die von Charles Andlér geschriebene Einleitung zu der fran 
zösischen Uebersetzung des Mengerschen Buches (Paris, Giard 
et Brière, 1900), pag. XXXIII ff.
	        
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