68
XVIII. Jahrhunderts Adam Smith über sie in einer be
kannten Stelle seines Werkes genau dieselben Urteile,
wie man sie heute über die Vergesellschaftung der Gross-
industrieen zu hören bekommt.
Er sagte: „Die einzigen Geschäfte, die, wie es scheint,
eine Actiengesellschaft ohne ausschliessliches! Privileg mit
Erfolg betreiben kann, sind diejenigen, deren Operationen,
wie man zu sagen pflegt, auf Routine, d. h. auf eine solche
Gleichförmigkeit zurückgeführt werden können, die wenig
oder gar keine Veränderungen zulässt. Hierher gehören:
I. das Bankgeschäft, 2. das Versicherungswesen gegen
Feuer-, See- und Kapereigefahren; 3. der Bau und die
Instandhaltung von Canälen und Durchstichen und 4.
ähnliche Unternehmungen zur Wasserversorgung grosser
Städte.“*)
Bankgeschäfte, Versicherungswesen, Eröffnung von
Schiffahrtsstrassen, Trinkwasseranlagen, das alles sind In
dustrieen, die heute schon in den Bereich der Staats
wirtschaft fallen oder doch demnächst fallen werden, wäh
rend sich die Actiengesellschaften weit über die engen
Grenzen ausdehnen, die ihnen Adam Smith gezogen. Es
ist und bleibt wahr: eine Utopie von heute wird häufig
zu einer Wirklichkeit von morgen. Deshalb ist es nicht
ohne Nutzen, daran zu erinnern, dass die Gründe, die man
heute gegen den Collectivismus ins Feld führt, genau die
selben sind, mit denen man einstmals die Actiengesell
schaften bekämpfte.
Zu jener Zeit, als eine Anzahl von Actienbanken (joint
stock banks) in England gegründet wurde, brachte ein
Engländer, der selbst Banquier war, Lord Overstone, Zwei
fel an ihrem Erfolg vor, die in ihrer Begründung eine
frappante Aehnlichkeit mit den heutigen Einwendungen
gegen Staatsbanken hatten: „Ich glaube,“ so sagte er, „dass
*) Adam Smith: Natur und Ursachen des Volkswohl
standes. V. Buch, Capitel 1.