Verlag der Königl. Hofbuchhandiung von E. S. Mittler & Sohn in Berlin SW12.
Über Heft II der „Veröffentlichungen“,
die Kritik des Gesetzentwurfs über den Versicherungsvertrag enthaltend,
schreibt die „Neue Preussische (Kreuz-) Zeitung“, Berlin, unterm 15. Dezember 1903.
„Wohl selten ist ein Gesetzentwurf, den das Reichsjustizamt zur Kritik veröffentlicht
hat, in den in erster Linie an ihm beteiligten Interessentenkreisen einer gründlicheren Prüfung
unterzogen als der, mit dessen Beratung der Verein für Versicherungs-Wissenschaft am 10.,
11. und 12. Dezember in einem ihm hierzu zur Verfügung gestellten Raume des Abgeordnetenhauses
beschäftigt war. Vorwiegend besteht dieser Verein freilich aus praktischen Vertretern
des so außerordentlich weitverzweigten und reichgegliederten deutschen Versicherungswesens.
Wir erwähnen nur die Lebensversicherung, die Unfall-, die Haftpflicht-, die Rückversicherung,
die Feuerversicherung, die Transportversicherung, die Vieh Versicherung, die Hagelversicherung.
Jeder dieser Versicherungszweige hatte mehrere Referenten zur Erörterung der gerade sie berührenden
Normen des Gesetzentwurfs gestellt. Die rein wissenschaftliche und mehr objektive
Seite des Gegenstandes, die rein wirschaftlichen Momente des Gesetzentwurfs, wurden durch
Professor Dr. Lexis—Göttingen, die formal juristischen durch Professor Dr. Ehrenberg —
Göttingen und Professor Dr. Kuhlenbeck—Lausanne sowie Justizrat Boyens—Leipzig
beleuchtet. Das Reichsjustiz amt und das Reichsamt des Innern waren durch mehrere
ihrer Mitglieder vertreten, die den Verhandlungen mit größter Aufmerksamkeit folgten.“
Über das gleiche Heft II schreibt Oberlandesgerichtsrat Schneider — Stettin im „Centralblatt
für Rechtswissenschaft“ (1904.) XXIII. Band, 8. Heft.
„Diese Veröffentlichung des Deutschen Vereins für Versicherungs-Wissenschaft umfaßt
die Berichte und Verhandlungen auf dessen Mitgliederversammlung vom 10.—12. XII. 1903 zu
Berlin. Sie betreffen die z. Zt. wohl bewegendste Frage auf dem Gebiete des deutschen Versicherungsrechts,
ob den Vorschlägen des vom Reichsjustizamt ausgearbeiteten und veröffentlichten
Entwurf beizupflichten oder welche Abänderungen bei ihm zu befürworten seien.
Die Verhandlungen gründeten sich auf 29 Berichte, von denen 8 durch Juristen erstattet
wurden, die nicht in unmittelbarer Beziehung zum Versicherungswesen stehen : an den Erörterungen
selbst nahmen außer 3 Vertretern der Reichsbehörden noch 12 Herren teil
Am Schlüsse der Versammlung bezeugte der eine Vertreter des Reichsjustizamts, er glaube
sagen zu dürfen, daß die geleistete Arbeit in der Tat eine Förderung der Reichs-Gesetzgebung
zum Erfolge haben und zum Wohle des deutschen Versicherungswesens ausschlagen werde.
Dem darf man im Hinblick auf die sachliche Haltung der Erörterungen und den Nutzen,
den gerade auf diesem schwierigen Rechtsgehiete die gegenseitige unvoreingenommene Verständigung
bringen muß, durchaus beistimmen.“
Das „Juristische Literaturblatt“ Nr. 157, Band XVI No. 7, vom 15. Sept. 1904, enthält eine
Kritik des Professors Dr. Gierke —Königsberg, aus der das Folgende zu entnehmen ist:
„Besonders förderlich und großartig ist die Kundgebung gewesen, welche der Deutsche
Verein für Versicherungs-Wissenschaft durch seine Versammlung im Anfang Dezember v. J.
veranstaltet hat. Die dort gehaltenen Vorträge und Reden liegen nunmehr in einem
starken Bande gedruckt vor. Über die wichtigsten Fragen sind Referate erstattet worden,
an diese Referate hat sich eine lebhafte und interessante Diskussion angeschlossen. Die
Erörterungen waren um so lehrreicher, als Vertreter der Regierung, namentlich aus dem
Reichsjustizamt, sich häufig an der Debatte beteiligten. Was die Referate betrifft, so sind
sehr viele als vortreffliche und wertvolle Leistungen zu bezeichnen. — Jedenfalls ist die Ver
öffentlichung des Vereins mit Freuden zu begrüßen. Sie wird bei einer Umarbeitung des
Entwurfs ausgezeichnete Dienste leisten.“
In einer Kritik über die „Zeitschrift für die gesamte Versieh er un gs Wissenschaft“
im „Recht“, 25. März 1904, heißt es:
„Der überaus /eiche^Inhalt der sich auf die verschiedensten Zweige der Versicherungs-Wissenschaft
in weitestem Sinne erstreckenden Hefte zeigt, daß der Verein mit allen Kräften
daran arbeitet, seine Zeitschrift zu dem führenden Organ auf versicherungs-w issenschaftlichem
Gebiete zu machen; es ist unverkennbar, daß die deutsche Versicherungs-Wissenschaft sich in
aufsteigender Bewegung befindet.“