Metadata : Die Handelskammern

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gelegenheiten  der  kommerziellen  Lehranstalten.  Alle  Eisenbahnaisgelegenheiten
  wirtschaftlichen  Charakters  (namentlich  das
Tarifwesen)  unterstehen  einem  besonderen  Departement  des  Finanzministeriums, ­
  während  die  technische  Seite  des  Eisenbahn-  und
sonstigen  Verkehrswesens  im  Verkehrsministerium  verwaltet  wird.
Beim  Ministerium  für  Handel  und  Industrie  besteht  ein
Rat  für  Handel  und  Manufakturen,  dessen  Hauptsitz  St.  Petersburg ­
  ist,  der  aber  in  Moskau  eine  besondere  Abteilung
besitzt.  Seine  Mitglieder  werden  vom  Finanzminister  auf
vier  Jahre  unter  den  Gelehrten,  Technikern,  Fabrikanten
und  Kaufleuten  ernannt.  Alle  zwei  Jahre  scheidet  die
Hälfte  der  Mitglieder  aus.  Der  Gehilfe  des  Finanzministers
präsidiert  in  St.  Petersburg;  die  32  Mitglieder  starke  Abteilung
Moskau  wählt  sich  selbst  einen  Präsidenten.  Die  Aufgabe  des
Rats  ist  die  Ermittlung  und  Begutachtung  von  Maßregeln  zur
Hebung  von  Handel  und  Gewerbe.  Insbesondere  begutachtet  der
Rat  Gesuche  um  Privilegien,  die  Verordnungen  über  Einrichtung
von  Fabriken,  Sicherheitsmaßregeln  und  dergl.
Im  Königreiche  Polen  stehen  den  Gouvernementsverwaltungen
zu  Warschau  und  Lublin  beratende  Komitees  für  Gewerbeangelegenheiten ­
  zur  Seite.
Als  eigentliche  Vertretungen  von  Handel  und  Gewerbe
bestehen  in  Rußland  einschließlich  Polens  an  fast  allen  Hauptplätzen ­
  des  Großhandels  und  der  Industrie  Börsenkomitees,  in
der  Gesamtzahl  von  50,  deren  wichtigste  und  hervorragendste
die  von  St.  Petersburg,  Moskau,  Riga,  Warschau,  Kiew,  Odessa,
Libau,  Nischni-Nowgorod,  Rybinsk,  Charkow  und  Baku  sind.
Die  Börsenkomitees  bilden  die  Verwaltungs-  und  Repräsentationsorgano ­
  der  Börsen  (Fonds-  und  allgemeine  Börsen,  in  letzter  Zeit
auch  eine  Anzahl  Spezialbörsen,  wie  Steinkohlen-,  Zucker-,
Eisen-,  Getreide-,  Fleisch-,  Eier-  und  Butterbörsen)  und  werden
von  den  den  Börsenverein  bildenden  ständigen  Besuchern  der
Börse  gewählt,  beschränken  ihre  Tätigkeit  aber  nicht  auf  die
Verwaltung  der  Börsen  und  die  Pflege  des  Börsenverkehrs.
Vielmehr  geben  sie  den  Staats-  und  Kommunalbehürden  Gutachten
und  Ratschläge,  haben  vielfach  in  großem  Umfange  wirtschaftliche ­
  Selbstverwaltungsaufgaben,  nehmen  durch  ihre  Vertreter  an
verschiedenen  Zentral-  und  Lokalverwaitungsbehörden  und  Kommissionen ­
  teil,  setzen  Arbitragekommissionen  ein  und  genießen
in  gewissen  Grenzen  und  mit  spezieller  Genehmigung  der  gesetzgeberischen ­
  Institutionen  des  Reichs  das  Recht  einer  Abgabenerhebung. ­
  Die  Verfassung  und  Organisation  der  Börsenkomitees
ist  nicht  durch  Gesetz  einheitlich  geregelt,  sondern  jedes  Komitee
besitzt  ein  eigenes  Allerhöchst  bestätigtes.  Statut  für  sich.  Die
Einteilung  des  russischen  Volkes  in  feste  Stände,  die  frühere
Einteilung  der  russischen  Kaufmannschaft  in  Gilden  hat  auf  die
Organisation  der  Interessenvertretungen  in  gewissem  Sinne  ein-Rat

  für  Handel
und
Manufakturen.

Börsenkomitees. ­

            
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