Nachtrag,
Einführung des Medizinbeflissenen in die Versicherungswissenschaft.
1 )
Gutachten von Dr. metí. Leopold Feil ehe n fel d-Berlin.
A. Die Unfallheilkunde.
Die Kenntnis der Unfallheilkunde gehört in einem wesentlichen
Teile zum Universitätsstudium. Der Student soll alle Krankheiten
kennen lernen. Daher müssen ihm auch die durch Unfälle entstandenen
Leiden bekannt sein. Dabei kann man die praktische
Seite berühren, ohne jedoch durch ihre zu große Betonung verwirrend
zu wirken. Die Folgen des Unfalls müssen gezeigt und die
Verfasser hatte sich zum Worte gemeldet, war aber bei Aufruf nicht anwesend.
Sein schriftlich eingereichtes Gutachten gelangt daher hier zum Abdruck.
Dazu bemerkt Verfasser, daß er einen anderen Standpunkt einnehme, als die
Juristen und Mathematiker. Wenn diese die Gefahr der Überproduktion an Spezialisten
im Versicherungsfache bei Gründung von Akademien lediglich für die
Versicherungswissenschaft befürchteten, so lägen bei den Medizinern die Verhältnisse
ganz anders. Jedenfalls sei hier keine Überproduktion zu befürchten. Staat
und Versicherung haben im Gegenteil das größte Interesse daran, daß alle Ärzte
ohne Ausnahme sich auf das gründlichste mit der Versicherungswissenschaft
vertraut machen. Man kann hier die Mitwirkung keines Mitgliedes der Ärzteschaft
entbehren, weil Unkenntnis der einschlägigen Verhältnisse schwere Folgen für
die betreffenden Institute haben kann. Darum muß die Verbreitung der Versicherungswissenschaft
auf allen Wegen versucht und von vornherein als eine
ganz allgemeine intendiert werden.
In diesem Sinne ist der Lehrplan entworfen worden.
Zu den Ausführungen des Herrn Direktors Dr. Bisehoff fügt Verfasser
hinzu, daß sie die größte Würdigung verdienen, weil er auf die Notwendigkeit
hinweise, die Versicherungswissenschaft zunächst weiterzuentwickeln und auszugestalten.
Auch in der Medizin müsse diese Entwicklung neben der Verbreitung
der Wissenschaft einhergehen. Hierfür scheine aber in erster Reihe die
Sammlung eines brauchbaren Materials nötig. Zu diesem Zwecke empfehle sich,
geeignete Formulare zu entwerfen, die den Herren Revisionsärzten der großen
Versicherungsanstalt übergeben werden sollen und von diesen ausgefüllt an eine
literarische Zentralstelle geschickt werden zur späteren Verarbeitung. Diese
Formulare sollten enthalten:
1. Fälle von Ablehnung bei der Lebensversicherung,
2. Fälle von Annahme bei der Lebensversicherung trotz verschiedener
Bedenken (Versicherung minderwertiger Leben),
3. Todesfälle bei Versicherungen unter zehnjähriger Dauer,
4. Fälle von Täuschungen bei der Unfallversicherung,
5. Fälle von gewöhnlicher Entscheidung bei der Unfallversicherung,
6. Fälle von Invalidität bei der Unfallversicherung.