Feilehen fehl, Einführung d. Medizinbeflissenen in d. Vers. Wissenschaft. 89
der sub 3 bis 5 Abschnitt b angeführten Gruppen. Ferner käme
ein mit der praktischen Hygiene vertrauter Arzt in Frage, der über
eine genaue Kenntnis der im Lehrplan B angeführten gesetzlichen
Bestimmungen verfügt. Aber auch über jedes Spezialgebiet müßte
ein instruktiver Vortrag gehalten werden, das Wichtigste von den
Unfällen, die das Auge, das Ohr, die inneren Organe betreffen.
Unter allen Umständen wäre die Anfertigung eines kurzen Leitfadens
nach dem aufgestellten Lehrplane erwünscht als ein wesentliches
Förderungsmittel für Lehrer und Kursisten.
111. Der Unterricht in den Fortbildungsanstalten.
In regelmäßigen Vorträgen müßte zusammenfassend über neue
Erfahrungen aus der Praxis der Unfallheilkunde berichtet werden.
Da auch bei noch so lebhafter Beteiligung der Ärzte an den
Fortbildungskursen die Wohltat dieser Einrichtung nur wenigen zuteil
wird, so empfiehlt es sich, in kurzen Broschüren, möglichst unentgeltlich,
von Zeit zu Zeit die wesentlichsten Fortschritte aus dem
gesamten Gebiete der Medizin, besonders aber aus demjenigen der
Unfallheilkunde allen Ärzten zugänglich zu machen. Eine Anzahl
von Ärzten, die zum Kuratorium der Fortbildungskurse gehören,
würde im Laufe des Jahres kurz die wirklich wichtigen Tatsachen
zusammenstellen und die Veröffentlichung etwa zwei- bis dreimal im
Jahre veranlassen.
B. Die Lebensversicherung.
Die Lebensversicherung als medizinische Wissenschaft gehört
nicht zu den Universitätsstudien. Sie wird freilich häufig genug,
z. B. hei der Prognose vieler Krankheiten, von den Dozenten eingehend
berücksichtigt werden. Aber als besondere Wissenschaft
kommt sie nur für den Praktiker in Betracht, da hier die Wissenschaft
lediglich die Aufgabe hat, einem Erwerbszweige zu dienen,
wenn auch einem solchen, der von großer nationalökonomischer Bedeutung
und auch geeignet ist, dem Arzte selbst eine lohnende Verwertung
seiner beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. Dies sind
Ziele, für die der Studierende noch kein Verständnis haben kann,
noch soll.
Der Unterricht in diesem Zweige der VersicherungsWissenschaft
muß daher während des praktischen Jahres erteilt werden und bedarf
dann später noch einer Ergänzung durch die Vorträge in den
Fortbildungskursen. Als Lehrer kämen nur Vertrauensärzte und
Bankärzte von Versicherungsanstalten in Frage. Etwa 8 bis 10 Stunden
würden zur Einführung der jungen Ärzte in dieses Gebiet genügen.
Lehrplan C:
1. Untersuchung von Gesunden für die Lebensversicherung.
2. Untersuchung von Kranken für die Lebensversicherung.