Full text : Vorschläge zur Förderung der Versicherungs-Wissenschaft

Feilehen  fehl,  Einführung  d.  Medizinbeflissenen  in  d.  Vers.  Wissenschaft.  89
der  sub  3  bis  5  Abschnitt  b  angeführten  Gruppen.  Ferner  käme
ein  mit  der  praktischen  Hygiene  vertrauter  Arzt  in  Frage,  der  über
eine  genaue  Kenntnis  der  im  Lehrplan  B  angeführten  gesetzlichen
Bestimmungen  verfügt.  Aber  auch  über  jedes  Spezialgebiet  müßte
ein  instruktiver  Vortrag  gehalten  werden,  das  Wichtigste  von  den
Unfällen,  die  das  Auge,  das  Ohr,  die  inneren  Organe  betreffen.
Unter  allen  Umständen  wäre  die  Anfertigung  eines  kurzen  Leitfadens ­
  nach  dem  aufgestellten  Lehrplane  erwünscht  als  ein  wesentliches ­
  Förderungsmittel  für  Lehrer  und  Kursisten.
111.  Der  Unterricht  in  den  Fortbildungsanstalten.
In  regelmäßigen  Vorträgen  müßte  zusammenfassend  über  neue
Erfahrungen  aus  der  Praxis  der  Unfallheilkunde  berichtet  werden.
Da  auch  bei  noch  so  lebhafter  Beteiligung  der  Ärzte  an  den
Fortbildungskursen  die  Wohltat  dieser  Einrichtung  nur  wenigen  zuteil ­
  wird,  so  empfiehlt  es  sich,  in  kurzen  Broschüren,  möglichst  unentgeltlich, ­
  von  Zeit  zu  Zeit  die  wesentlichsten  Fortschritte  aus  dem
gesamten  Gebiete  der  Medizin,  besonders  aber  aus  demjenigen  der
Unfallheilkunde  allen  Ärzten  zugänglich  zu  machen.  Eine  Anzahl
von  Ärzten,  die  zum  Kuratorium  der  Fortbildungskurse  gehören,
würde  im  Laufe  des  Jahres  kurz  die  wirklich  wichtigen  Tatsachen
zusammenstellen  und  die  Veröffentlichung  etwa  zwei-  bis  dreimal  im
Jahre  veranlassen.

B.  Die  Lebensversicherung.
Die  Lebensversicherung  als  medizinische  Wissenschaft  gehört
nicht  zu  den  Universitätsstudien.  Sie  wird  freilich  häufig  genug,
z.  B.  hei  der  Prognose  vieler  Krankheiten,  von  den  Dozenten  eingehend ­
  berücksichtigt  werden.  Aber  als  besondere  Wissenschaft
kommt  sie  nur  für  den  Praktiker  in  Betracht,  da  hier  die  Wissenschaft ­
  lediglich  die  Aufgabe  hat,  einem  Erwerbszweige  zu  dienen,
wenn  auch  einem  solchen,  der  von  großer  nationalökonomischer  Bedeutung ­
  und  auch  geeignet  ist,  dem  Arzte  selbst  eine  lohnende  Verwertung ­
  seiner  beruflichen  Tätigkeit  zu  ermöglichen.  Dies  sind
Ziele,  für  die  der  Studierende  noch  kein  Verständnis  haben  kann,
noch  soll.
Der  Unterricht  in  diesem  Zweige  der  VersicherungsWissenschaft
muß  daher  während  des  praktischen  Jahres  erteilt  werden  und  bedarf ­
  dann  später  noch  einer  Ergänzung  durch  die  Vorträge  in  den
Fortbildungskursen.  Als  Lehrer  kämen  nur  Vertrauensärzte  und
Bankärzte  von  Versicherungsanstalten  in  Frage.  Etwa  8  bis  10  Stunden
würden  zur  Einführung  der  jungen  Ärzte  in  dieses  Gebiet  genügen.
Lehrplan  C:
1.  Untersuchung  von  Gesunden  für  die  Lebensversicherung.
2.  Untersuchung  von  Kranken  für  die  Lebensversicherung.
            
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