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handelt? sondern um Arbeitsunterbrechung unter der Voraussetzung, daß
die Arbeit unter veränderten Verhältnissen fortgesetzt wird. Daher kann
ein Streik nicht unter allen Umständen ein wichtiger Grund zur sofortigen
Auflösung des Arbeitsverhältnisses sein. (Niemals!) Die Verordnung
selbst ist vom Reichsarbeitsminister schon als verbesserungsbedürftig an
erkannt worden. Es soll auch in den Fällen der Entlassung, die nicht zur
Verminderung der Arbeiterzahl dienen sollen —> davon ist man anfänglich
ausgegangen sich der Schlichtungsausschuß mit der Frage beschäftigen.
Es wird unsere Aufgabe sein, uns mit bestimmten Vorschlägen an die
zuständigen Stellen der Reichsregierung, insbesondere an das Reichsarbeits
ministerium zu wenden, um weitere Verbesserungen durchzusetzen. Auch
bei der Beratung des Betriebsräte-Gesetzes wird versucht werden, in dieser
Hinsicht etwas zu tun.
Hierauf tritt die Mittagspause ein. Schluß \'A Uhr.
Schmidt eröffnet die Nachmittagsversammlung um 2‘A, Uhr: Wir
bitten um Einsendung des Materials, vor allem der Bekanntmachungen der
Kreisblätter. Der Verbandsvorstand hat sich in der letzten Sitzung damit
beschäftigt, was in Pommern geschehen soll. Wir wollen zwar vorläufig
mit der Besetzung der Gauleiterposten nicht über den Kreis eines Regierungs
bezirks hinausgehen. Bei den besonderen Verhältnissen in Pommern wollen
wir aber etwas weitergehen. Darum wollen wir die Bezirke Köslin, Stettin
und Stralsund noch in Unterbezirke teilen. Ferner soll in Pommern eine
Zentrale geschaffen werden, die die Presse bearbeitet und die Flugblätter
schreibt. (Lebhafte Zustimmung.) Wir können heute noch nicht entscheiden,
ob' diese Zentrale nach Stettin kommt. Es ist das eine Personenfrage. Im
Januar wird die neue Einteilung erfolgen. Eine Zentrale muß jedenfalls
den Kampf mit dem Pommerfchen Landbund aufnehmen. Dazu gehört ein
Mann, der federgewandt ist. Ferner muß die Verbreitung von Flugblättern
organisiert werden. Wenn in der ländlichen Presse sich irgendwelches
Material findet, dann muß uns das zugesandt werden.
Weiter müssen wir uns mit der Frage der Kündigung beschäftigen. Es
wird immer geredet von Maßregelungen. Wir müssen erwarten, daß wir
über solche Fälle genauer informiert werden, und es müssen dis Namen
angegeben werden und auch die Gpünde angeführt werden, weshalb die
Entlassung erfolgt ist. So schlau sind ja die Junker, daß sie! nicht die Or-
gnnisationszugehörigkeit als Grund angeben. (Zuruf: Das tun sie doch!)
Dann muß auch angegeben werden, wie lange der Kollege auf dem Gut
beschäftigt war. Hätte ich im Sommer oder jetzt bei der Interpellation
in der Landesversammlung reichliches Material über Maßregelungen ge
habt, dann hätte ich das gedruckt im Hause vorher verbreitet und brauchte
gar nicht in der Rede die einzelnen Fälle auszuführen. — Eine andere
Frage ist die, was wir auf denn Gebiete der Gesetzgebung tun. Da müssen
wir verlangen, daß Kündigungen möglichst hintangehalten werden, daß
Entlassungen nicht ohne weiteres erfolgen können, sondern daß darüber
erst der Schlichtungsausschuß zu entscheiden hat. (Sehr richtig!) Wir
müssen den ß 16 der Landarbeitsordnung bester auslegen. Wenn ein Ar
beiter stiehlt oder den anderen Arbeiter verprügelt oder dem Arbeitgeber
Prügel androht, dann muß jede Regierung das als Entlassungsgründe an
erkennen. Aber diese Gründe müssen etwas fester umschrieben werden.
Anderseits meinen wir, man soll nicht alles von der Gesetzgebung verlangen;
denn das hat feine Gefahren, selbst wenn wir statt der Koalitionsregierung