Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

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Wettbewerbs  im  modernen  Wirtschaftssystem  zu  dem  Punkt,  um  den  sich
die  Wirtschaftspolitik  der  nächsten  Jahrzehnte  drehen  sollte.  In  Frage  stand  dabei
die  Stellung  der  Regierung  1.  im  allgemeinen  gegenüber  dem  freien  Wettbewerb  aus
dem  Waren-,  Kapital-  und  Arbeitsmarkt  überhaupt,  2.  im  besonderen  —  zumal  infolge ­
  des  landwirtschaftlichen  Notstandes  und  unter  der  Einwirkung  des  sozialistischen
Pessimismus  —  ihre  Stellung  zwischen  dem  Groß  besitz,  dem  Mittelstand  und  den
nichtbesitzenden  Klassen,  ferner  gegenüber  dem  Gegensatz  zwischen  dem  wachsenden
Machtbereich  des  Weltverkehrs  und  dem  nationalen  Staat  (Produktions-  und
Expansionssystem,  See-  und  Weltwirtschaftspolitik).
Wo  überhaupt  die  Grundtendenz  einer  Volkswirtschaft  und  die  Starke  eines
Staatsmesens  immer  zuerst  und  am  deutlichsten  zutage  tritt,  wo  auch  in  den  letzten
Jahrzehnten  tatsächlich  Regierung  und  Gesetzgebung  am  kräftigsten  eingriffen  imb
eingreifen  mußten,  das  waren  folgende  Grundfragen:  1.  die  Mittelstands-  und
Arbeiterfrage  und  2.  die  negativen  und  positiven  Beziehungen  zum  Ausland,
oder  der  Schutzzoll,  sowie  der  Erwerb  von  Kolonialbesitz  und  die  Expansionspolitik. ­


1.  Staatlicher  Schutz  des  Mittclstaudcs.
a)  Kleingewerbe  und  kleingewerbliche  Organisation.
Den  Anfang  der  sozialen  Bewegung  bildet,  wie  schon  erwähnt,  die  gegen
die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  auftretende  Bedrängnis  des  Kleinbetriebs,  des
Handwerkerstandes,  der  damals  etwa  zwei  Millionen  Existenzen  repräsentierte.  Klar
vor  Augen  trat  sie  zuerst  in  der  geringeren  Widerstands-  und  Konkurrenzfähigkeit  des
Handwerks.  Vergeblich  suchte  man  nach  den  Mitteln  zur  „sozialen  Reform".  Am
dringendsten  erschien  die  Einführung  der  formalen  Gleichberechtigung.  So  wurde  denn
in  den  60er  Jahren  in  den  einzelnen  Bundesstaaten,  schließlich  1860  durch  das  norddeutsche ­
  „Notgewerbegesetz"  und  mit  seiner  Ausdehnung  auf  das  Deutsche  Reich  im
Jahre  1871  die  Gewerbe-  und  Konkurrenzfreiheit  im  ganzen  Reiche  eingeführt.  Bereits
im  Jahre  1873  jedoch  gelangten  auf  Grund  der  damaligen  Krise  die  zünftlerischen  Bestrebungen ­
  zum  Wiedererwachen.  Manche  Handwerkszweige,  wie  die  der  Leinenweber
Wollspinner,  Seiler,  Drechsler,  Nagelschmiede  lagen  in  einem  aussichtslosen  Existenzkampf. ­
  Andere  Kleinbetriebe  fühlten  sich  durch  spezielle  Neuerungen  im  Erwerb  beschränkt, ­
  so  durch  die  neuaufkommende  Konkurrenz  der  Gefängnisarbeit,  der  Konsumvereine,
  der  Abzahlungsgeschäfte,  der  Wandergewerbe,  durch  den  unlauteren  Wettbewerb ­
  re.  Alle  sehnten  die  früheren  Tage  zurück,  in  denen  diese  Bedrängnisse
noch  unbekannt  waren.  Die  Wiedereinführung  des  Zunftzwanges  sollte  sie  wieder
heraufführen.
Die  Beschwerdepunkte  und  die  Mittel  für  die  Nenbelebung  des  Kleinbetriebs
suchten  die  Fiihrer  Ende  der  70er  Jahre  zu  einem  Reorganisationsprogramm  zusammenzufassen, ­
  dessen  Kern  staatliche  Garantie  eines  Durchschnittseinkommens,  staatlicher ­
  Schutz  gegen  die  großkapitalistische  Preisunterbietung  im  Wege  der  Privilegierung
            
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