Full text: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

44 
2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik. 
Pfuscher — zum Sammelpunkt für alle Gegner der neuaufkommenden wirtschaftlichen 
Erwerbsmethoden. ., 
Anders verhielt es sich mit dem Grundzug, auf dem das Verlangen nach dem 
Schutze der (kapital-) schwachen Produzenten und die so populäre Warenhaussteuer 
bewegung beruht, nämlich mit der Voraussetzung, daß der großkapitalistische Betrieb 
die einzige Ursache der Bedrängnis sei. Wie im folgenden Abschnitt geschildert 
wird, wurden für die Massenagitation in dem Reichsgesetz vom 27. Mai 1896 über 
den unlauteren Wettbewerb und in dem Handwerkskammergesetz vom 26. Juli 1897, 
das dem Befähigungsnachweis vorarbeiten sollte, Ausgangspunkte gewonnen, um 
den Gesetzgeber, der sich in dem Reichsgesetz von 1896 noch an die hergebrachten, 
gemeinrechtlichen Grenzen der Illoyalität, der Ausbeutung uild der abhängigen 
Stellung des Schuldners hielt, über diese Linie hinauszudrängen. Daneben fiel es 
in den Landtagen der einzelnen Bundesstaaten nicht schwer, den zweiten Gedanken 
der steuerlichen Mehrbelastung der großkapitalistischen, den kleineren Konkurrenten 
bedrängenden Betriebsform in Gestalt der Progressivsteuer für die Warenhäuser und 
Großbrauereien durchzusetzen. 
Nunmehr hielten die Führer der Bewegung den Zeitpunkt für gekommen, in 
Anlehnung an die agrarische eine Massenbewegung in Gang zu bringen. Binnen 
weniger Jahre gelang es ihnen, in 200 neugegründeten Schutzvereinen, die zur 
größeren Hälfte aus Detaillisten bestanden, ein starkes Organisationsnetz zu 
schaffen. Von Jahr zu Jahr konnten neue Auswüchse des Konkurrenzkampfes kon 
statiert und die gesetzgebenden Faktoren zu Hilfe gerufen werden. Beispielsweise 
betrafen die Anträge 1897 die Warenhäuser und das „Lockvogelsystem", 1899 den 
Gutscheinhandel, 1900 die Ausverkäufe, 1901 den Geheimmittelvertrieb, 1902 den 
Boykott seitens der Kartelle, 1904 den Reklameunfug des Zugabewesens und der 
Bestechung der Angestellten u. s. f. 
Den allgemeinen Hintergrund zu diesem Kampf bildete das mit dem Zoll- und 
Arbeiterschutz aufgenommene Programm des Schutzes der Schwachen im Wege 
der Bekämpfung des Großbetriebs und Großverkehrs, nicht nur für 
den Kleinhandel, sondern auf dem gesamten Erwerbsgebiet. Dieses 
sozial-agrarisch-zünftlerische Ziel bekam eine gewisse politische Bedeutung, als Mitte der 
90er Jahre der „Bund der Landwirte" zur Drapierung seiner einseitigen Interessen 
vertretung noch die Rettung des Mittelstandes in sein Programar aufnahm. Dieses 
Ziel ist seitdem von allen Parteien, insbesondere vom Zentrum, zu einem besonderen 
Programmpunkt erhoben worden. Wir haben demgemäß noch auf die neuere Ent 
wicklung der Gesetzgebung 1. gegen den unlauteren Wettbewerb, 2. über den 
sozialen Schutz der Schwachen, genauer die negativ-repressiven Maß 
regeln, andernteils auf die positive Förderung des Mittelstandes einen Blick 
zu werfen. 
d) Unlauterer Wettbewerb. 
Mit der eben besprochenen prinzipiellen Frage hängt, nach dem Grundgedanken 
der Regierungsintervention, das große Gebiet des „unlauteren Wettbewerbs" zu 
sammen. Wie jede menschliche Einrichtung, so ist auch die Freiheit des Wettbewerbs 
gewissen Auswüchsen und Mißbräuchen ausgesetzt. Sobald der hergebrachte Absatz- 
und Kundenkreis sich als zu eng erweist, bringt es die zunehmende Verschärfung des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.