48 2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik.
stoßenden Weise" (§ 826 B.G.B) die trügerische, öffentliche Anpreisung als Mittel
benützt — diese Merkmale geben durch das Labyrinth der verschiedenen Anträge der
letzten Jahre auf Beseitigung der „Anarchie" und Korruption des Vertriebs den
leitenden Gedanken. —
Eine noch genauere Richtlinie gewinnt man, wenn man, wie man es korrekter
weise tun muß, die Bestrebungen nach Ausdehnung des Reichsgesetzes von 1896 als
eines der Glieder des allgemeinen Programms des „sozial-ethischen Schutzes der
Schwachen durch Eindämmung des großkapitalistischen Betriebs und Großverkehrs auf
allen Gebieten" würdigt Z.
2. Arbeiterschutz und Arbeiter-Versicherung.
In der geschichtlichen Entwicklung der letzten Jahrhunderte bewegte sich die
Sozial-und Wirtschaftspolitik hauptsächlich um drei Drehpunkte: 1. die Heranziehung
des Kapitals für die nationale Produktion; 2. die Weckung und Heranziehung der
Produktivkräfte und der Unternehmungslust; 3. die Hebung der unteren Klassen
oder der Arbeitskraft, Herstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Gleichberech
tigung der Nichtbesitzenden (im Notfall vermittels Umgestaltung der Gesellschafts
ordnung). Mit letzterem Ziel wurde der soziale Gedanke zu dem alle Kulturfragen
der Gegenwart beherrschenden.
In den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts konnte sich die Regie
rung darauf beschränken, ihre Maßnahmen von Fall zu Fall zu ergreifen, so, wie
sie es nach den jeweiligen Umständen für zweckmäßig fand. Mit dem Voran
schreiten der Maschinenindustrie und des Eisenbahnverkehrs jedoch erlangte die Frage
der Beseitigung der Zunftschranken eine so ausschlaggebende Bedeutung, daß sich
danach alle anderen Regierungsmaßnahmen richteten. Diesem Jnteressenkampf und
Entwicklungsprozeß suchte man das einheitliche Gepräge und die Tendenz durch den
Begriff der Konkurrenzfreiheit aufzudrücken. Genau genommen war dies der
Ausdruck für den Grundzug und die Grundstimmung, wodurch in einem jahrelangen
Prozeß alle Einzelfragen nunmehr, mochten sie auch wenig inneren Zusammenhang
miteinander aufweisen, entschieden wurden. Wer zmn Beispiel freisinnig war, hatte
auch für die Silberwährung oder den Schutzzoll keine Sympathien. So bildeten sich
in dem Strom der fundamentalen Umgestaltung des Wirtschafts- und Soziallebens
einheitliche leitende Gesichtspunkte für die gesamte Wirtschaftspolitik und Partei-
9 Eine andere beachtenswerte Lehre ergibt sich aus den Erfahrungen mit der gewerbe
polizeilichen Einschränkung insofern, als sie zeigen, wie schwer gerade auf diesem Gebiete eine er
folgreiche Reglementierung ist. Das beweist schon die Notwendigkeit, die genannten Gesetze alle
paar Jahre wieder zu revidieren. Am leichtesten sollte z. B. die Regelung des Weinverkehrs
sein, und doch sind die vier Hauptfragen (der Begriffsbestimmung des Weins, der Zuckerung,
des Deklarationszwangs und der wirksamen Kontrolle) heute noch nicht befriedigend gelöst, obgleich
die Reichsregierung und die Interessenten — die erste Eingabe datiert vom Jahre 1882 —
schon seit über zwei Jahrzehnten an der Arbeit sind. Bekanntlich wird eine weitere Neuregelung
— die dritte seit 1889 — vorbereitet. Wenn für eine einfach liegende, seit Jahrhunderten
bearbeitete Frage die Regelung jahrzehntelange Arbeit erheischt: wie schwer muß erst die Regle
mentierung der so verwickelten dutzenderlei Kleinhandelsfragen sein!