Full text: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

48 2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik. 
stoßenden Weise" (§ 826 B.G.B) die trügerische, öffentliche Anpreisung als Mittel 
benützt — diese Merkmale geben durch das Labyrinth der verschiedenen Anträge der 
letzten Jahre auf Beseitigung der „Anarchie" und Korruption des Vertriebs den 
leitenden Gedanken. — 
Eine noch genauere Richtlinie gewinnt man, wenn man, wie man es korrekter 
weise tun muß, die Bestrebungen nach Ausdehnung des Reichsgesetzes von 1896 als 
eines der Glieder des allgemeinen Programms des „sozial-ethischen Schutzes der 
Schwachen durch Eindämmung des großkapitalistischen Betriebs und Großverkehrs auf 
allen Gebieten" würdigt Z. 
2. Arbeiterschutz und Arbeiter-Versicherung. 
In der geschichtlichen Entwicklung der letzten Jahrhunderte bewegte sich die 
Sozial-und Wirtschaftspolitik hauptsächlich um drei Drehpunkte: 1. die Heranziehung 
des Kapitals für die nationale Produktion; 2. die Weckung und Heranziehung der 
Produktivkräfte und der Unternehmungslust; 3. die Hebung der unteren Klassen 
oder der Arbeitskraft, Herstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Gleichberech 
tigung der Nichtbesitzenden (im Notfall vermittels Umgestaltung der Gesellschafts 
ordnung). Mit letzterem Ziel wurde der soziale Gedanke zu dem alle Kulturfragen 
der Gegenwart beherrschenden. 
In den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts konnte sich die Regie 
rung darauf beschränken, ihre Maßnahmen von Fall zu Fall zu ergreifen, so, wie 
sie es nach den jeweiligen Umständen für zweckmäßig fand. Mit dem Voran 
schreiten der Maschinenindustrie und des Eisenbahnverkehrs jedoch erlangte die Frage 
der Beseitigung der Zunftschranken eine so ausschlaggebende Bedeutung, daß sich 
danach alle anderen Regierungsmaßnahmen richteten. Diesem Jnteressenkampf und 
Entwicklungsprozeß suchte man das einheitliche Gepräge und die Tendenz durch den 
Begriff der Konkurrenzfreiheit aufzudrücken. Genau genommen war dies der 
Ausdruck für den Grundzug und die Grundstimmung, wodurch in einem jahrelangen 
Prozeß alle Einzelfragen nunmehr, mochten sie auch wenig inneren Zusammenhang 
miteinander aufweisen, entschieden wurden. Wer zmn Beispiel freisinnig war, hatte 
auch für die Silberwährung oder den Schutzzoll keine Sympathien. So bildeten sich 
in dem Strom der fundamentalen Umgestaltung des Wirtschafts- und Soziallebens 
einheitliche leitende Gesichtspunkte für die gesamte Wirtschaftspolitik und Partei- 
9 Eine andere beachtenswerte Lehre ergibt sich aus den Erfahrungen mit der gewerbe 
polizeilichen Einschränkung insofern, als sie zeigen, wie schwer gerade auf diesem Gebiete eine er 
folgreiche Reglementierung ist. Das beweist schon die Notwendigkeit, die genannten Gesetze alle 
paar Jahre wieder zu revidieren. Am leichtesten sollte z. B. die Regelung des Weinverkehrs 
sein, und doch sind die vier Hauptfragen (der Begriffsbestimmung des Weins, der Zuckerung, 
des Deklarationszwangs und der wirksamen Kontrolle) heute noch nicht befriedigend gelöst, obgleich 
die Reichsregierung und die Interessenten — die erste Eingabe datiert vom Jahre 1882 — 
schon seit über zwei Jahrzehnten an der Arbeit sind. Bekanntlich wird eine weitere Neuregelung 
— die dritte seit 1889 — vorbereitet. Wenn für eine einfach liegende, seit Jahrhunderten 
bearbeitete Frage die Regelung jahrzehntelange Arbeit erheischt: wie schwer muß erst die Regle 
mentierung der so verwickelten dutzenderlei Kleinhandelsfragen sein!
	        
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