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zu vergrößern. Man sagte mir, wenn ich mich streng in den
Grenzen der gegen mich gerichteten juridischen Anklage,
der moralische Urheber der Tat Oppenheims zu sein,
halte, so werde ich unangreifbar sein. Wenn ich aber
auf der Anklagebank meine Sache mit dem Kampfe
gegen den Grafen identifiziere, so würde ich allen Haß
entfesseln, alle Leidenschaften entflammen, ich würde
alle diejenigen, die nicht gänzlich für mich seien, zwingen,
mich zu verurteilen. Und solche Verurteilung, eine
Verurteilung wegen Aufhetzung zu dem Verbrechen
des Diebstahls, das wäre nicht bloß eine Zuchthaus
strafe von fünf Jahren, das wäre schlimmer als der
Tod! Denn das wäre ein Urteilsspruch voll Schmach,
der mich in den Augen der Welt ehrlos machen, der
nieine Existenz für ewig brechen, der meine Ehre brechen
müßte!
Weil Oppenheim bis zu einem gewissen Grade derartigen
schüchternen Ratschlägen nachgegeben hatte, so hatte
er eine trockene Freisprechung erlangt, Mendelssohn aber
eine fürchterliche Verurteilung. Ich war fest entschlossen,
keinem von diesen klugen Ratschlägen Gehör zu geben.
Ich warf mich auf die Anklagebank, nicht wie ein Mensch,
der sich verteidigen soll, sondern wie ein Sieger, der
seinem sicheren Triumphe entgegengeht. Ich warf mich
darauf, die Angriffe in der Hand sowohl gegen den
Grafen als gegen seine Mitschuldigen, die Richter. Ich
fand mehr als vierzehn falsche Zeugen vor, die der Graf
gegen mich gedungen hatte. Das beunruhigte mich nicht
im mindesten. Ich hatte es vorausgesehen. In einer
siebentägigen Debatte, die ich allein leitete, entlarvte
ich schonungslos die falschen Zeugen, ich verwirrte und