Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

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2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
zusammenzufassen.  Je  mehr  die  Zersplitterung  voranschreitet,  desto  mehr
wird,  zumal  im  Kampfe  mit  der  geschlossenen  Organisation  der  extremei:  Parteien,  der
Einfluß  geschwächt,  den  diese  Vertretullgskörperschaften  bestimmungsgemäß  auf  ihre
Kreise,  sowie  auf  die  öffentliche  Meinung  ausüben  sollen.
Sodann  verdient  Beachtung,  daß  die  aus  derartigen  sozialpolitischen  Organisationen ­
  hervorgehenden  Neubildungen  gleich  einem  ins  Wasser  geworfenen  Stein
immer  neue  und  weitergehende  Kreise  ziehen.  Kaum  bestanden  Kaufmannsgerichte,
so  wurden  schon  von  Vertretern  des  Mittelstandes  Handwerkergerichte,  Handelsinspektoren ­
  u.  s.  f.  gefordert.
Fermer  macht  es  sich  von  Jahr  zu  Jahr  fühlbarer,  daß  die  sozialistische  Zeitströmung ­
  mehr  und  mehr  die  kaufmännischen  Kreise  erfaßt,  die  ihr  bisher  ferngestanden ­
  sind.  Das  Verhältnis  zwischen  Gehilfen  und  Prinzipal  hat  sich  heute  wesentlich ­
  verschoben.  Die  friihere  Jnteressensolidarität  hat  sich  aufgelöst  und  einem  Verhältnis ­
  Platz  gemacht,  dessen  Regelung  nicht  mehr  im  Kontor,  sondern  korporativ  und
in  der  Oeffentlichkeit  erfolgen  soll.  Damit,  daß  Stand  mit  Stand  abrechnet,  wird
der  Klassenkampf  immer  weiter  in  die  Reihen  der  Handlungsgehilfen  hineingetragen.

III.  Verstaatlichungsbestrebungen.
Von  den  Grundgedanken  des  Sozialismus  ist  der  eine  von  der  gemeinwirtschaftlichen ­
  Leitung  der  Produktion  insofern  der  ältere,  als  schon
Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  die  ersten  Verstaatlichungsbestrebungen,  die  den  in
etwas  primitiver  Weise  zum  Ausdruck  gelangenden  Wünschen  des  praktischen  Lebens
entsprungen  waren,  hervortraten  und  die  Expropriation  von  Privatunternehmungen
wenigstens  in  bezug  auf  Verstaatlichung  (bezw.  Verstadtlichung)  der  Mobiliarversicherung, ­
  oder  der  Gründung  einer  staatlichen  Versicherungsanstalt,  oder  der
Ausdehnung  der  staatlichen  Gebäudebrandversicherung  aus  die  Fahrnis  in  Presse  und
Parlament  ernstlich  erörtert  wurde.
Mitte  der  60er  Jahre  hatten  sich  wiederum  Verstaatlichungsbestrebungen  größere
Beachtung  verschafft,  die  sich  zunächst  ebenfalls  auf  die  Mobiliarfeuerversicherung,
dann  aber  auf  den  Betrieb  der  Eisenbahnen  richteten.
Nach  der  Gründung  des  Reiches  stellte  sich  —  außer  der  Eisenbahttversstwstlichung
  —  eine  Reihe  verschiedener  Projekte,  Tabak-  und  Branntweinmonopol,
Reichsbankverstaatlichungu.  a.  ein,  für  die  man  einen  oberen  ßuf  ammenhang  suchte
und  im  Wege  der  Verbindung  mit  der  allgemeinen  Voreingenommenheit  für  die  Verstaatlichung ­
  und  gegen  die  Riesenbetriebe  und  schließlich  das  Großkapital  zu  finden
glaubte.  Die  folgerichtige  Weiterleitung  dieser  Gedankenreihe  führt  zum  Mnnizipalsozialismus,
  zur  Eigenregie  in  der  Herstellung  von  Kriegsbedarf,  zur  Reglementierung
der  Riesenbetriebe  und  Kartelle,  Verstaatlichung  der  Kohlenzechen,  letzten  Endes  aber
überhaupt  zum  Kampfe  gegen  die  gesauste  wirtschaftliche  Entwicklung,  die  nach  ihreU
auf  das  Gigantische  zugeschnittenen  Vorbedingungen  zur  Bildung  (monopolartiger)
Riesenbetriebe  und  Riesenverbände  führen  muß.
Wie  Fürst  Bismarck  1878  mit  dem  obenerwähnten  Projekt  des  Tabakmonopols
den  unvermittelten  Sprung  von  dem  Extrem  der  unbedingten  Konknrrenzfreiheit  zu
dem  anderen  Prinzip  des  Staatssozialismus  engeren  Sinnes  oder  der  einen  Seite  des
Neumerkantilismus  versuchte,  haben  wir  oben  schon  gezeigt.
            
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