Full text: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

1. Die bisherige Gesetzgebung. 
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m°»sumb°lfft schwpsrig Md gefährlich, fiihrt erfahrungsgemäß immer dem extrem- 
radrkalen gielc zm àMeraliswus, di- eine Existenzfrage für ihn bildet, geht 
dahin, à MMN idealen Weltanschauung einen realen Baden zn schaffen, 
S)a§ Ştogtnmm be§ GcWeS bet @d,mad)cn. 
, : e mit ben gewerbepolizeilichen unb steuerlichen Maß- 
Mv haben S e ! e b ' fee § Wettbewerbs unb ber Reklame, sowie gegen bie 
nahmen gegen die nv einsckneibenbe Fragen ber inneren Wirtschaftspolitik 
Konsumentenorgamsa , ur Konkurrenz- ititb Gewerbefreiheit ausgerollt 
und ber prinzipiellen isreuu 
werben. _ setzten Jahrzehnten bie erste Frage: kann unb soll über- 
Entschieben ist m i • Spiel der Kräfte beschränkt werden? Heute 
^au^t bie wib baß 
— ^ bie Richtlinien noch sehr verschwommen, die 1877 G. Schmoller 
x ) Naturgemäß waren v • Sozialpolitik" aufzustellen versuchte. Aber sie sind von der 
auf der Versammlung des „Verein- ģ^ogen worden; denn auch die Grenzziehungen 
Wissenschaft auch heute noch ™ ^adezu Musterbeispiele dafür, wie es mit der inneren Be- 
A. Wagners oder Philippov") ^ Den sozialen Schutz der Produzenten begründet 
gründung systemloser Kompronn ^ Philippovich, .Politische Oekonomie, 1905, S. 18): 
die herrschende Theorie ^un ^ ^ Regierung lediglich das Konsumenteninteresse, das man 
Früher bildete die Rr ) I ch ànmenfallend ansah; heute kommt dazu der Schutz von Produzenten- 
als mit dem (yemenuvo) g möglich, als die Bevölkerung und die Gesaintwirtschast einen 
interessen. Erstere ^eit der Mitte des vorigen Jahrhunderts trat die Verschiebung 
stationären Chara i ^ ìhrcr Gruppierung, in der Produktion und ihren Betriebsformen, im 
in der Bevöl eru, g ^ Folge dieser Umgestaltung war, daß sich fortwährend, unbe- 
Konsum und Regierung, neue wirtschaftliche Erwerbsinteressen bildeten, die wiederum 
eiitfh#or bereu W, ®rbße unb micßtnng fieß neränberte. 
mibere ^ bk Regierung Sdiußmaßregeln ;u gunftenbebrängter 
3nbußrie3meigß 3" trßßen.gßinäß beni «Sa# non ber #ic%t';ur 
Spànde, n H^„ziehung produktiver Kräfte, deren Bestand oder weitere Entwicklung gefährdet 
^*%ner meint #1^0^) ^inent „Gnmbriß", VI. ÄufL, 1906 6. 412, eg solle bie 
„^6^#^ @rmeiterung beß meiieg berer, bie an ben @rrungenfd)aften 
T-nelnne» ingbefonbere ba§ 3111^1619611 ber unteren RlaRen ber SBenôlïerung 3» größerer 
wirtschaftlicher Selbständigkeit, Bildung und geistiger Unabhängigkeit". Das ist ein frommer 
Wunsch, aber keine mit dem Zwange ber Logik abgeleitete Norm.
	        
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