Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

1.  Die  bisherige  Gesetzgebung.

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m°»sumb°lfft  schwpsrig  Md  gefährlich,  fiihrt  erfahrungsgemäß  immer  dem  extremradrkalen
  gielc  zm  àMeraliswus,  di-  eine  Existenzfrage  für  ihn  bildet,  geht
dahin,  à  MMN  idealen  Weltanschauung  einen  realen  Baden  zn  schaffen,
S)a§  Ştogtnmm  be§  GcWeS  bet  @d,mad)cn.
,  : e  mit  ben  gewerbepolizeilichen  unb  steuerlichen  Maß-Mv
  haben  S e ! e b  '  fee §  Wettbewerbs  unb  ber  Reklame,  sowie  gegen  bie
nahmen  gegen  die  nv  einsckneibenbe  Fragen  ber  inneren  Wirtschaftspolitik
Konsumentenorgamsa  , ur  Konkurrenz-  ititb  Gewerbefreiheit  ausgerollt
und  ber  prinzipiellen  isreuu
werben.  _  setzten  Jahrzehnten  bie  erste  Frage:  kann  unb  soll  über-Entschieben
  ist  m  i  •  Spiel  der  Kräfte  beschränkt  werden?  Heute
^au^t  bie  wib  baß
—  ^  bie  Richtlinien  noch  sehr  verschwommen,  die  1877  G.  Schmoller
x )  Naturgemäß  waren  v  •  Sozialpolitik"  aufzustellen  versuchte.  Aber  sie  sind  von  der
auf  der  Versammlung  des  „Verein-  ģ^ogen  worden;  denn  auch  die  Grenzziehungen
Wissenschaft  auch  heute  noch  ™  ^adezu  Musterbeispiele  dafür,  wie  es  mit  der  inneren  Be-A.
  Wagners  oder  Philippov")  ^  Den  sozialen  Schutz  der  Produzenten  begründet
gründung  systemloser  Kompronn  ^  Philippovich,  .Politische  Oekonomie,  1905,  S.  18):
die  herrschende  Theorie  ^un  ^  ^  Regierung  lediglich  das  Konsumenteninteresse,  das  man
Früher  bildete  die  Rr  )  I  ch  ànmenfallend  ansah;  heute  kommt  dazu  der  Schutz  von  Produzentenals
  mit  dem  (yemenuvo)  g  möglich,  als  die  Bevölkerung  und  die  Gesaintwirtschast  einen
interessen.  Erstere  ^eit  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  trat  die  Verschiebung
stationären  Chara  i  ^  ìhrcr  Gruppierung,  in  der  Produktion  und  ihren  Betriebsformen,  im
in  der  Bevöl  eru,  g  ^  Folge  dieser  Umgestaltung  war,  daß  sich  fortwährend,  unbe-Konsum
  und  Regierung,  neue  wirtschaftliche  Erwerbsinteressen  bildeten,  die  wiederum
eiitfh#or  bereu  W,  ®rbße  unb  micßtnng  fieß  neränberte.
mibere  ^  bk  Regierung  Sdiußmaßregeln  ;u  gunftenbebrängter
3nbußrie3meigß  3"  trßßen.gßinäß  beni  «Sa#  non  ber  #ic%t';ur
Spànde,  n  H^„ziehung  produktiver  Kräfte,  deren  Bestand  oder  weitere  Entwicklung  gefährdet
^*%ner  meint  #1^0^)  ^inent  „Gnmbriß",  VI.  ÄufL,  1906  6.  412,  eg  solle  bie
„^6^#^  @rmeiterung  beß  meiieg  berer,  bie  an  ben  @rrungenfd)aften
T-nelnne»  ingbefonbere  ba§  3111^1619611  ber  unteren  RlaRen  ber  SBenôlïerung  3»  größerer
wirtschaftlicher  Selbständigkeit,  Bildung  und  geistiger  Unabhängigkeit".  Das  ist  ein  frommer
Wunsch,  aber  keine  mit  dem  Zwange  ber  Logik  abgeleitete  Norm.
            
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