Full text: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

3. Das Konkurrenzproblein. 
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3)en Go&iaietbifcrn, mid) G^modcr (a. a. D. 493-495) fcbwebt immer 
btc ^bec einer biretten staatlichen Beeinflussung ber %uf= unb Webergang§' 
Bewegung non Şreiê, ^obn, 3tn§ unb Unteruehmcroerbieuft oor. 9)ie %eaicrnna babe 
BerE%§^ in i^rZío jfationë, 
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tröste finb heute in unlö§iid,er Seife mit ber Seitwirtfchaft uertnüuft Ser II b!r 
Entwicklung nicht anzupassen vermag, muß es an feiner wirtschaftlichen Sckilaàt àik 
unb Konkurrenzfähigkeit büßen. Jnsbesonbere wirb burch bie heutige Gesamtwirt- 
schaft unb bie Anpassung, umsichtige Benützung ber Arbeits- unb Verkehrsorganisation 
ein weit sicherer Effekt vermittelt, als bnrch bie persönliche, isolierte Kraftanstrengung. 
Der Anpassungszwang liegt in bezng auf ben einzelnen Probnzenten klar vor Augen. 
Der gleiche Zwang aber gilt unb wirkt — unb bas kann man gegenüber ben agra 
rischen unb sozialistischen Utopien nicht scharf genug betonen — ebenso gegenüber 
ber Regierung; bie Entwicklung unb ihre Produktivkräfte lassen sich nicht von ihr 
meistern. 
Sodann erhält bas Konkurrenzproblem durch bie angedeuteten Variationen neue 
Streiflichter, wodurch bie Lösung erleichtert werden sollte. Wozu allein heute die 
Regierung imstande ist, das ist bie indirekte Förderung jener fortschreitenden Sta 
bilisierung, die von uns anderwärts geschildert worden ist unb auf selbsttätigem 
Wege bie Sicherung gegen scharfe Rückschläge, ruinöse Störungen ober Notstände 
erbringt, denen bis vor drei Jahrzehnten eine noch weniger entwickelte Stufe ber 
sog. „Krebitlvirtschaft" ausgesetzt war. 
Wie soll überhaupt bie Regierung einen bauernd wirksamen „Regulator des 
wirtschaftlichen Lebens" schaffen? Wie bie internationale Preisbewegung direkt be 
einflussen ? 
Es war ein langer, mühsamer Weg, bis man erkannte: es ist i) b a § 
Prinzip ber freien Konkurrenz neben ber gesellschaftlich-staatlichen Einordnung, 2) bie 
Rücksicht auf bie kapitalistische Konkurrenzfähigkeit neben dem staatlichen Arbeiter- 
schutz, 3) bie Selbstverwaltung neben ber Staatsverwaltung ein gleichberechtigter 
Knlturfaktor'). Zwischen dem, was man staatliche Organisation unb 
-) „Das Mittel, dessen sich die Natur bedient, die Entwicklung aller ihrer Anlagen zustande 
zu bringen, ist der Antagonismus. Alle Kultur, welche die Menschheit ziert, die schönste gesell 
schaftliche Ordnung, sind nur Früchte dieser Gegensätzlichkeit in der Gesellschaft." Diesen Antago 
nismus oder Zwiespalt, auf den schon Kant hinwies (Hartenstein-Ausgabe, S. 146) enthält, wie der
	        
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